Hitlers Gegner
Julius Zerfaß begriff sich stets als poltischer Autor und Journalist. Sein couragiertes Auftreten gegen die Nationalsozialisten führte dazu, dass Adolf Hitler gegen Zerfaß und weitere Journalisten einen Beleidigungsprozess anstrebte, der 1929 zur Verhandlung kam.
7. Mai 1929
Vor dem Amtsgericht in der Au hat heute [...] der Beleidigungsprozeß des Führers der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, Adolf Hitler, gegen fünf politische Gegner begonnen. Die Beklagten sind der frühere völkische Reichstagabgeordnete von Gräfe, der Chefredakteur des Bayerischen Kuriers, Osterhuber, der verantwortliche Schriftleiter der Münchner Post, Zerfaß, und die sozialdemokratischen Parteifunktionäre Wimmer und Dichtl. Es handelt sich bei diesem auf mehrere Tage berechneten Prozeß um den Vorwurf, daß Hitler seine Partei teilweise mit italienischem Gelde finanziere [...]. Das Urteil lautet für von Gräfe, Osterhuber und Zerfaß auf je 1.000 M, für Dichtl und Wimmer auf je 800 M Geldstrafe. In dem Widerklageverfahren der fünf Beklagten gegen Hitler wird Adolf Hitler von der Anklage eines dreifachen Vergehens wegen Beleidigung freigesprochen.
(http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Direktorium/Stadtarchiv/Chronik/1929.html)
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Julius Zerfaß begriff sich stets als poltischer Autor und Journalist. Sein couragiertes Auftreten gegen die Nationalsozialisten führte dazu, dass Adolf Hitler gegen Zerfaß und weitere Journalisten einen Beleidigungsprozess anstrebte, der 1929 zur Verhandlung kam.
7. Mai 1929
Vor dem Amtsgericht in der Au hat heute [...] der Beleidigungsprozeß des Führers der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, Adolf Hitler, gegen fünf politische Gegner begonnen. Die Beklagten sind der frühere völkische Reichstagabgeordnete von Gräfe, der Chefredakteur des Bayerischen Kuriers, Osterhuber, der verantwortliche Schriftleiter der Münchner Post, Zerfaß, und die sozialdemokratischen Parteifunktionäre Wimmer und Dichtl. Es handelt sich bei diesem auf mehrere Tage berechneten Prozeß um den Vorwurf, daß Hitler seine Partei teilweise mit italienischem Gelde finanziere [...]. Das Urteil lautet für von Gräfe, Osterhuber und Zerfaß auf je 1.000 M, für Dichtl und Wimmer auf je 800 M Geldstrafe. In dem Widerklageverfahren der fünf Beklagten gegen Hitler wird Adolf Hitler von der Anklage eines dreifachen Vergehens wegen Beleidigung freigesprochen.
(http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Direktorium/Stadtarchiv/Chronik/1929.html)