Arbeitsstipendien des Freistaats Bayern
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vergibt nach Maßgabe der im Haushalt bereit gestellten Mittel alle zwei Jahre bis zu sechs Arbeitsstipendien an Schriftstellerinnen und Schriftsteller auf Vorschlag einer Jury. Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst auf Vorschlag einer Jury.
Pro Stipendium stehen 7.000 Euro zur Verfügung. Die Mittel dienen dazu, begonnene literarische Werke ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang zu beenden.
Bewerben können sich Schriftstellerinnen und Schriftsteller mit literarischen Vorhaben in den Sparten Prosa, dramatische Texte ... mehr ›