Prostitution
Am Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts gab es für Frauen nicht viele Möglichkeiten, Geld zu verdienen. Wenn sie – wie in den meisten Fällen – nicht über eine höhere Ausbildung verfügten, kamen nur wenige Tätigkeiten wie Verkäuferin oder Serviererin oder Hausmädchen in Frage. Der Lohn war spärlich und reichte in den seltensten Fällen aus, um den Alltag zu bestreiten. Gelegenheitsprostitution war kein seltener Gelderwerb, allerdings strafbar: Das Reichsstrafgesetzbuch verbot „gewerbsmäßige Unzucht“ von nichtregistrierten Prostituierten, bei Verurteilung drohte Gefängnis.
Marita A. Panzer berichtet, laut Schätzung habe es 1910 in München ungefähr 2000 heimliche Prostituierte gegeben, im Vorjahr seien 140 offiziell registriert gewesen. Es waren vorwiegend Fabrikarbeiterinnen, Kellnerinnen und Dienstmädchen. Die Gründe lagen auf der Hand: Verlust des Arbeitsplatzes, zu geringer Lohn, unregelmäßiges Einkommen. Letzteres traf vor allem auf die Frauen der Münchner Boheme zu, für die dieses Mittel oft die einzige Möglichkeit war, zu überleben. Sowohl Franziska zu Reventlow als auch eine andere Schwabinger Szene-Frau, Emmy Hennings, bekannten sich dazu, zeitweise als Prostituierte gearbeitet zu haben. Letztere saß sogar wegen Beischlafdiebstahl im Gefängnis.
Auch die Polizeiakte der Schriftstellerin Lena Christ enthält Vorstrafen wegen Kuppelei und Gewerbsunzucht. Die Mitteilungen der Königlichen Polizeidirektion weisen zwei Eintragungen auf: So wurde sie am 15. März 1911 durch das Landgericht München I wegen Kuppelei und im selben Jahr am 19. Juni durch das Schöffengericht München wegen Gewerbsunzucht jeweils zu vier Wochen Haft verurteilt. Diese Vorstrafen wurden bekannt, als 1916 im Rahmen eines Beleidigungsverfahrens gegen einen Kompaniechef Erkundigungen über sie eingezogen wurden.
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Am Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts gab es für Frauen nicht viele Möglichkeiten, Geld zu verdienen. Wenn sie – wie in den meisten Fällen – nicht über eine höhere Ausbildung verfügten, kamen nur wenige Tätigkeiten wie Verkäuferin oder Serviererin oder Hausmädchen in Frage. Der Lohn war spärlich und reichte in den seltensten Fällen aus, um den Alltag zu bestreiten. Gelegenheitsprostitution war kein seltener Gelderwerb, allerdings strafbar: Das Reichsstrafgesetzbuch verbot „gewerbsmäßige Unzucht“ von nichtregistrierten Prostituierten, bei Verurteilung drohte Gefängnis.
Marita A. Panzer berichtet, laut Schätzung habe es 1910 in München ungefähr 2000 heimliche Prostituierte gegeben, im Vorjahr seien 140 offiziell registriert gewesen. Es waren vorwiegend Fabrikarbeiterinnen, Kellnerinnen und Dienstmädchen. Die Gründe lagen auf der Hand: Verlust des Arbeitsplatzes, zu geringer Lohn, unregelmäßiges Einkommen. Letzteres traf vor allem auf die Frauen der Münchner Boheme zu, für die dieses Mittel oft die einzige Möglichkeit war, zu überleben. Sowohl Franziska zu Reventlow als auch eine andere Schwabinger Szene-Frau, Emmy Hennings, bekannten sich dazu, zeitweise als Prostituierte gearbeitet zu haben. Letztere saß sogar wegen Beischlafdiebstahl im Gefängnis.
Auch die Polizeiakte der Schriftstellerin Lena Christ enthält Vorstrafen wegen Kuppelei und Gewerbsunzucht. Die Mitteilungen der Königlichen Polizeidirektion weisen zwei Eintragungen auf: So wurde sie am 15. März 1911 durch das Landgericht München I wegen Kuppelei und im selben Jahr am 19. Juni durch das Schöffengericht München wegen Gewerbsunzucht jeweils zu vier Wochen Haft verurteilt. Diese Vorstrafen wurden bekannt, als 1916 im Rahmen eines Beleidigungsverfahrens gegen einen Kompaniechef Erkundigungen über sie eingezogen wurden.