Das Tölzer Patent
Mit dem sogenannten Tölzer Patent beschlossen die Oberländer am 19. Dezember 1705 den Aufstand. An diesem Tag behauptete einer der Anführer der Bauern, Matthias Ägidius Fuchs fälschlicherweise, dass den kurfürstlichen Prinzen, die noch in München lebten, die Entführung nach Österreich drohe. Zudem machte er die Bauern glaubend sie würden mit Rückendeckung des bayerischen Kurfürsten losschlagen, der binnen kurzem zu ihnen stoßen wollte. August Kühn, der 1995 zum 290. Jahrestag der Sendlinger Mordweihnacht ein Tatsachendrama über die Ereignisse schrieb, zeigt auf, mit welchen Argumenten die Bauern in dieses Himmelfahrtskommando getrieben wurden:
Nicht nur, dass es die Pflicht eines bayerischen Menschen ist, für sein angestammtes Fürstenhaus einzutreten, zu verhindern, dass dessen unmündige Kurprinzen außer Landes gebracht werden; nicht genug damit, dass solches – quasi Notwehr – eines jeden Bayern Pflicht ist. Zusätzlich soll jeder Landesverteidiger in München mit einer vollständigen Montur ausgestattet werden und diese – einen Leibrock, ganze Hosen, Strümpfe, Schuhe und Halstuch sowie Hut – auch gleich mit nach Hause nehmen dürfen.
(August Kühn: Der Bayerische Aufstand 1705. Sendlinger Mordweihnacht. Verlag Meister & Schlott, München 1995, S. 62)
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Mit dem sogenannten Tölzer Patent beschlossen die Oberländer am 19. Dezember 1705 den Aufstand. An diesem Tag behauptete einer der Anführer der Bauern, Matthias Ägidius Fuchs fälschlicherweise, dass den kurfürstlichen Prinzen, die noch in München lebten, die Entführung nach Österreich drohe. Zudem machte er die Bauern glaubend sie würden mit Rückendeckung des bayerischen Kurfürsten losschlagen, der binnen kurzem zu ihnen stoßen wollte. August Kühn, der 1995 zum 290. Jahrestag der Sendlinger Mordweihnacht ein Tatsachendrama über die Ereignisse schrieb, zeigt auf, mit welchen Argumenten die Bauern in dieses Himmelfahrtskommando getrieben wurden:
Nicht nur, dass es die Pflicht eines bayerischen Menschen ist, für sein angestammtes Fürstenhaus einzutreten, zu verhindern, dass dessen unmündige Kurprinzen außer Landes gebracht werden; nicht genug damit, dass solches – quasi Notwehr – eines jeden Bayern Pflicht ist. Zusätzlich soll jeder Landesverteidiger in München mit einer vollständigen Montur ausgestattet werden und diese – einen Leibrock, ganze Hosen, Strümpfe, Schuhe und Halstuch sowie Hut – auch gleich mit nach Hause nehmen dürfen.
(August Kühn: Der Bayerische Aufstand 1705. Sendlinger Mordweihnacht. Verlag Meister & Schlott, München 1995, S. 62)