Nacht des Schicksals

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"Völkischer Beobachter" von 1933. Quelle: picture alliance/dpa/Ullstein

Die Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933 wurde eine entscheidende für die Politik, die Gesellschaft und damit für den Alltag der Menschen. Der den Kommunisten angelastete Reichstagsbrand führte umgehend zu Notverordnungen: der „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“, auch „Reichstagsbrandverordnung“ genannt. Sie hob die Bürgerrechte der Weimarer Reichsverfassung auf mit der Begründung, dieses Vorgehen sei erforderlich als „Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte“. Mit Inkrafttreten der Notverordnung wurden Beschränkungen der persönlichen Freiheit, das Recht der freien Meinungsäußerung, die Pressefreiheit, das Vereins- und Versammlungsrecht, das Brief-, Post-, Telegrafen- und Fernsprechgeheimnis, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen von Eigentum legalisiert. Eine Welle von Verhaftungen missliebiger Personen setzte ein. Außerdem verlieh die Verordnung dem Deutschen Reich das Recht, in die Regierungen der einzelnen Länder einzugreifen und bildete so die Grundlage für die Gleichschaltung und Zentralisierung. Damit wurde der Weg von der Weimarer Republik zur totalitären Diktatur geebnet. Den Erlass am 28. Februar zu verkünden, war  ein geschickter Schachzug, denn der Faschingsdienstag war in einigen Teilen des Landes ein Tag, an dem gefeiert und die Politik in den Hintergrund gerückt wurde.  

Erika Mann, Therese Giehse und das Ensemble der Pfeffermühle hatten geplant, den März über zu pausieren und ab April auf einer anderen Münchner Bühne aufzutreten, weil die Bonbonniere dank des großen Zuschauerandrangs zu klein geworden war. Erika hatte das Schwabinger Lokal „Serenissimus“ ausgewählt und mit seinem Besitzer bereits einen Vertrag abgeschlossen. Premiere an dem neuen Ort sollte am 1. April 1933 sein. Um das aktuelle Programm zu erarbeiten, fuhr sie mit ihrem Bruder ins Schweizerische Lenzerheide und begab sich dort in Klausur.

Die Reichstagswahl am 5. März 1933 fand unter den Bedingungen der Notverordnungen statt. Sie war die letzte Reichstagswahl, an der mehr als eine Partei teilnahm. Hitler erreichte zwar auf Reichsebene für seine Regierungskoalition die absolute Mehrheit, doch in Bayern erzielte er schlechtere Ergebnisse. Noch blieb die bayerische Regierung unter Ministerpräsident Heinrich Held im Amt. Am 9. März 1933 wurde er von SA-Führer Ernst Röhm, Gauleiter Adolf Wagner und SS-Führer Heinrich Himmler im Montgelas-Palais am Münchner Promenadeplatz aufgesucht. Sie verlangten die Einsetzung des Reichstagsabgeordneten Franz Xaver Ritter von Epp als Generalstaatskommissar, um die angeblich unruhige Situation in den Griff zu bekommen. Held und sein Kabinett stimmten nicht zu. Parallel dazu hatte der Reichsinnenminister Wilhelm Frick gestützt auf die Notverordnung vom 28. Februar 1933 bereits die Einsetzung Epps als Reichskommissar angeordnet. Helds Proteste blieben wirkungslos. Am selben Abend wurde von den bayerischen Nationalsozialisten die Ernennung Epps gefeiert. Der Reichskommissar war Garant der NS-Macht in Bayern, nahm alle Regierungsrechte wahr und ernannte sofort Kommissare für die verschiedenen Ministerien und für die Münchner Polizei. Das Kabinett Held hielt sich noch wenige Tage, wurde aber systematisch aus dem Amt gedrängt. Als Held am 15. März aus gesundheitlichen Gründen zu seinem Bruder in die Schweiz reiste und die Amtsgeschäfte vorübergehend niederlegte, übernahm Epp am nächsten Tag als kommissarischer Ministerpräsident die Regierung und setzte kommissarische Minister ein.

Verfasst von: Bayerische Staatsbibliothek / Gunna Wendt