Weimarer Republik – Das Wirken der Schriftstellerinnen
Die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts ist der 12. November 1918. Seitens des Rats der Volksbeauftragten ergeht an diesem Tag ein Aufruf an das Deutsche Volk, in dem es heißt:
Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.
Bereits am 30. November 1918 tritt das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft. Und so dürfen Frauen am 19. Januar 1919, an dem allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlen zur verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung stattfinden, zum ersten Mal in Deutschland reichsweit wählen und gewählt werden. 300 Frauen kandidieren. 37 Frauen – insgesamt gibt es 423 Abgeordnete – werden schließlich gewählt.
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Die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts ist der 12. November 1918. Seitens des Rats der Volksbeauftragten ergeht an diesem Tag ein Aufruf an das Deutsche Volk, in dem es heißt:
Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.
Bereits am 30. November 1918 tritt das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft. Und so dürfen Frauen am 19. Januar 1919, an dem allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlen zur verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung stattfinden, zum ersten Mal in Deutschland reichsweit wählen und gewählt werden. 300 Frauen kandidieren. 37 Frauen – insgesamt gibt es 423 Abgeordnete – werden schließlich gewählt.