Eintrag ins Bayerische Vereinsregister (1918)
Am 15. Januar 1918 wird der Verein in das Bayerische Vereinsregister eingetragen. Die Satzung von 1913 wird zu diesem Zweck von den beiden Vorsitzenden überarbeitet und ergänzt. Nur die auffälligsten Änderungen, in Hinsicht auf die politischen und emanzipatorischen Ziele des Vereins, seien genannt:
Der ursprüngliche Name „Verein der Münchner Schriftstellerinnen“ wird 1918 abgeändert zu „Münchner Schriftstellerinnen-Verein“. Auch im zweiten Satzungspunkt findet sich eine Neuerung, die den Zweck des Vereins betrifft. Die Formulierung von 1913 „zur Vertretung künstlerischer und wissenschaftlicher Interessen“ wird umgeändert zu „zur Vertretung künstlerischer und wirtschaftlicher Interessen“. Die Erfahrung der vergangenen Jahre hatte gezeigt, dass die finanziellen Belange und eine adäquate Honorierung der Autorinnen noch weiter in den Vordergrund gerückt werden mussten.
Dass die adäquate Bezahlung der Schriftstellerinnen ein wunder Punkt ist, zeigt auch eine Veränderung in der Satzung 5. Die Formulierung von 1913 wird ergänzt und jetzt ein unterstrichenes, demonstratives endlich hinzugefügt:
Es wird von den Mitgliedern erwartet und gefordert, daß sie im geschäftlichen Verkehr, Interessen und Ansehen des Standes in jeder Weise wahren, insbesondere Arbeiten nicht zu Schleuderpreisen oder gar umsonst abgeben, damit endlich mit dem bei vielen Redaktionen herrschenden Vorurteil gebrochen werden kann, das Frauenarbeit billiger entlohnt werden dürfe als Männerarbeit.
Da es das Ziel der bürgerlichen Frauenbewegung ist, auf die Erwerbstätigkeit der Frau und ihre finanzielle Unabhängigkeit zu setzen, ist das Pochen auf eine adäquate und gleiche Entlohnung von Mann und Frau, so wie es eben in Punkt 5 der Satzung festgehalten wird, eine wichtige Voraussetzung und Bedingung.
Der Münchner Schriftstellerinnen-Verein hat schon damals propagiert und antizipiert, was heute noch immer von Bedeutung und hochaktuell ist: die Forderung nach adäquater Bezahlung und Gleichberechtigung bei der Entlohnung. Diese Forderung hat nichts von ihrer Aktualität eingebüßt. Der Münchner Schriftstellerinnen-Verein war damals auch Gründungsmitglied des Stadtbundes Münchner Frauenvereine. Der Stadtbund existiert noch heute und veranstaltet seit 2008 jedes Jahr am 21. März den Equal Pay Day im Rathaus und auf dem Marienplatz. Es ist die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen, die im Mittelpunkt des Aktionstages steht. Das Ziel gerechter Entlohnung war auch die zentrale Forderung des von 1913-1933 existierenden Münchner Schriftstellerinnen-Vereins.
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Am 15. Januar 1918 wird der Verein in das Bayerische Vereinsregister eingetragen. Die Satzung von 1913 wird zu diesem Zweck von den beiden Vorsitzenden überarbeitet und ergänzt. Nur die auffälligsten Änderungen, in Hinsicht auf die politischen und emanzipatorischen Ziele des Vereins, seien genannt:
Der ursprüngliche Name „Verein der Münchner Schriftstellerinnen“ wird 1918 abgeändert zu „Münchner Schriftstellerinnen-Verein“. Auch im zweiten Satzungspunkt findet sich eine Neuerung, die den Zweck des Vereins betrifft. Die Formulierung von 1913 „zur Vertretung künstlerischer und wissenschaftlicher Interessen“ wird umgeändert zu „zur Vertretung künstlerischer und wirtschaftlicher Interessen“. Die Erfahrung der vergangenen Jahre hatte gezeigt, dass die finanziellen Belange und eine adäquate Honorierung der Autorinnen noch weiter in den Vordergrund gerückt werden mussten.
Dass die adäquate Bezahlung der Schriftstellerinnen ein wunder Punkt ist, zeigt auch eine Veränderung in der Satzung 5. Die Formulierung von 1913 wird ergänzt und jetzt ein unterstrichenes, demonstratives endlich hinzugefügt:
Es wird von den Mitgliedern erwartet und gefordert, daß sie im geschäftlichen Verkehr, Interessen und Ansehen des Standes in jeder Weise wahren, insbesondere Arbeiten nicht zu Schleuderpreisen oder gar umsonst abgeben, damit endlich mit dem bei vielen Redaktionen herrschenden Vorurteil gebrochen werden kann, das Frauenarbeit billiger entlohnt werden dürfe als Männerarbeit.
Da es das Ziel der bürgerlichen Frauenbewegung ist, auf die Erwerbstätigkeit der Frau und ihre finanzielle Unabhängigkeit zu setzen, ist das Pochen auf eine adäquate und gleiche Entlohnung von Mann und Frau, so wie es eben in Punkt 5 der Satzung festgehalten wird, eine wichtige Voraussetzung und Bedingung.
Der Münchner Schriftstellerinnen-Verein hat schon damals propagiert und antizipiert, was heute noch immer von Bedeutung und hochaktuell ist: die Forderung nach adäquater Bezahlung und Gleichberechtigung bei der Entlohnung. Diese Forderung hat nichts von ihrer Aktualität eingebüßt. Der Münchner Schriftstellerinnen-Verein war damals auch Gründungsmitglied des Stadtbundes Münchner Frauenvereine. Der Stadtbund existiert noch heute und veranstaltet seit 2008 jedes Jahr am 21. März den Equal Pay Day im Rathaus und auf dem Marienplatz. Es ist die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen, die im Mittelpunkt des Aktionstages steht. Das Ziel gerechter Entlohnung war auch die zentrale Forderung des von 1913-1933 existierenden Münchner Schriftstellerinnen-Vereins.