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14.05.2010, 12:54 Uhr
Peter Czoik
Text & Debatte

Über literarische Kritik und bürgerliche Scheinmoral – Gisela Elsners „Beitrag“

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Schöner Schein oder satirische Verzerrung? Theodor Kleehaas (1854-1929): In der Wirtsstube

Die Auseinandersetzung mit Gisela Elsners Werk ist immer auch eine Beschäftigung mit den literarischen Verrissen ihrer Kritiker. So sind Aufstieg und Fall der Schriftstellerin eng gekoppelt an die Zugeständnisse oder Ablehnungen, die die Autorin in den Feuilletons widerfuhr, allen voran die Beurteilung des satirischen Romans Die Riesenzwerge von 1964, für den Elsner im selben Jahr den Prix Formentor erhielt. Rückblickend galt dieses Buch der Kritik als das beste, und alle folgenden Bücher sollten nur schwer, wenn überhaupt, an den Erstlingserfolg anknüpfen können.

Dabei besteht zur kontinuierlichen Abwertung ihrer Werke, die sich zu Lebzeiten Elsners bis zur Diffamierung steigerte, keinerlei Grund, im Gegenteil: Die Riesenzwerge, von der Autorin selbst als „ein Beitrag“ (unter mehreren) im Untertitel bezeichnet, verhandeln ein Grundmodell Elsnerscher Erzähltechnik, worauf spätere Romane wie Das Berührungsverbot (1970) oder Heilig Blut (1987) noch zurückgreifen.

Eine dieser Schlüsselszenen ist z.B. die Rückerinnerung des schulpflichtigen Ich-Erzählers Lothar Leinlein gleich am Anfang: Der Knabe ist mit seinen Eltern in ein Lokal gegangen, im Lokal warten viele Gäste auf Bedienung, aber es wird nicht serviert. Da verdächtigt der Oberlehrer Lothars Vater, ebenfalls Lehrer, insgeheim alle Speisen aufgegessen zu haben, was zur Folge hat, dass sich kurzerhand alle Gäste auf den kleinen Lehrer stürzen, ihn zerfleischen und auffressen. Das Leben nimmt jedoch seinen gewohnten Gang, Lothars Mutter läuft sogar ruhig zur Toilette.

Eine ähnliche Szene findet sich im Berührungsverbot. Die Ehepaare Dittchen, Hinrich, Keitel, Stößel und Stief treffen sich zum Gruppensex, Frau Stief, eine Bäckerstochter, erhitzt die Gemüter der anderen Ehemänner, was Keitel auf den Gedanken bringt, ein professionelles Pärchen für die Sex-Spiele einzuladen. Doch den biederen Bürgern rutscht das Herz in die Hose. Sie schämen sich, schmeißen das Pärchen raus und machen für ihre Begierden schließlich Frau Stief verantwortlich, die sie gemeinsam in Abwesenheit ihres Mannes zur Strafe missbrauchen. Wieder einmal fallen die Kleinbürger über ein wehrloses Opfer her, während andere wegschauen oder nicht zugegen sind – ein Thema, das heutzutage verstärkt an Aktualität gewonnen hat, wenn auch im Falle Gisela Elsners die Täter keine groben Schläger sind, sondern aus den innersten bürgerlichen Reihen kommen, und die Opfer an Sympathiewert einbüßen.

Pseudo-moralische Rechtfertigung für die Tat ist in diesem Kontext die gängigste Methode; daraus machen auch die jagdkundigen Waidmänner in Heilig Blut keinen Hehl. Hier wie andernorts bei Elsner ist die bürgerliche Idylle von Anbeginn trügerisch und entwickelt sich geradezu kafkaesk.

Der junge Gösch hat auf seiner Wanderung mit den drei Jagdkumpanen seines Vaters den Eindruck, „daß seine Anwesenheit zu der äußerst gereizten Stimmung der drei Herren beigetragen hatte, die ihn, obwohl er der Sohn des alten Gösch war, als einen Fremdkörper innerhalb ihrer Gemeinschaft zu betrachten schienen [...]. “[1] In der Meinung, wieder nur ein harmloses Reh zu erblicken, gerät der junge Gösch daraufhin vor einen Wolf und in eine für ihn tödlich endende Kugel. Während die Männer noch beraten, was sie mit der Leiche Göschs anfangen sollen, den einer der drei auf dem Gewissen hat, versuchen sie, seinen Tod rassen- bzw. erbbiologisch schönzureden. In dem Gefühl, dem alten Gösch einen Bärendienst erwiesen zu haben, indem sie ihn von einem (jüdischen) „Bastard“ befreiten, verscharren sie den jungen Gösch „wie einen Hund“[2] im Wald. Sein Tod erinnert nicht umsonst an den von Josef K. in Kafkas Proceß: „‚Wie ein Hund!’ sagte er, es war, als sollte die Scham ihn überleben.“ Gisela Elsner orientierte sich anfänglich stark am Werke Kafkas.

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[1] Gisela Elsner: Heilig Blut. Roman. Hg. von Christine Künzel. Berlin 2007, S. 6.

[2] Ebda., S. 210.