Bayerischer Ehrensold
Der Bayerische Ehrensold wird an ältere Künstlerinnen und Künstler verliehen, die sich um den Freistaat Bayern verdient gemacht haben. Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vergibt ihn unter Mitberücksichtigung der finanziellen Verhältnisse. Er besteht gegenwärtig aus einem monatlichen Zuschuss in Höhe von 250 Euro. Über die Verleihung entscheidet das Ministerium. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.
Voraussetzung für die Zusprechung ist die Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. der Nachweis beschränkter Erwerbsfähigkeit sowie ein langjähriger und ständiger Wohnsitz in Bayern.
Bei der Bewilligung werden in erste Linie Rang und Leistung gewürdigt. Erst an zweiter Stelle wird die materielle Bedürftigkeit berücksichtigt. Vorschläge können jederzeit von dritter Seite beim Ministerium eingereicht werden.
Vorschläge sind zu senden an:
Bayerisches Staatsministerium
für Wissenschaft und Kunst
z. Hd. Dr. Elisabeth Donoughue
Salvatorstraße 2
80333 München
Der Bayerische Ehrensold wird an ältere Künstlerinnen und Künstler verliehen, die sich um den Freistaat Bayern verdient gemacht haben. Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vergibt ihn unter Mitberücksichtigung der finanziellen Verhältnisse. Er besteht gegenwärtig aus einem monatlichen Zuschuss in Höhe von 250 Euro. Über die Verleihung entscheidet das Ministerium. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.
Voraussetzung für die Zusprechung ist die Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. der Nachweis beschränkter Erwerbsfähigkeit sowie ein langjähriger und ständiger Wohnsitz in Bayern.
Bei der Bewilligung werden in erste Linie Rang und Leistung gewürdigt. Erst an zweiter Stelle wird die materielle Bedürftigkeit berücksichtigt. Vorschläge können jederzeit von dritter Seite beim Ministerium eingereicht werden.
Vorschläge sind zu senden an:
Bayerisches Staatsministerium
für Wissenschaft und Kunst
z. Hd. Dr. Elisabeth Donoughue
Salvatorstraße 2
80333 München