Info
Einsendeschluss: 1.03.2025
Dotierung: 10.000 €
Eigene Bewerbung: ja
Vergabe: jährlich
Ort: München
Organisation: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Kontakt: Dr. Elisabeth Donoughue

Arbeitsstipendium des Freistaats Bayern für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer

Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vergibt nach Maßgabe der im Haushalt bereit gestellten Mittel jährlich ein Arbeitsstipendium an eine literarische Übersetzerin oder einen literarischen Übersetzer. Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst auf Vorschlag einer Jury.

Hier finden Sie eine Liste der bisherigen Stipendiatinnen und Stipendiaten.

 

Beschreibung

Dotierung und Vergabe 

Für das Stipendium stehen 10.000 Euro zur Verfügung. Damit soll es ermöglicht werden, sich ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang einem Übersetzungsprojekt zu widmen.

 

Bewerbung

Bedingungen/Voraussetzungen

Zur Förderung zugelassen sind nicht abgeschlossene anspruchsvolle Übersetzungen fremdsprachiger Literatur ins Deutsche (z. B. Belletristik, Lyrik, Genre-Literatur, Sachbuch mit literarischem Anspruch, Comic/Graphic Novel). Weitere Voraussetzung ist, dass mindestens ein Werk bereits veröffentlicht wurde. Außerdem muss ein Verlagsvertrag für die Übersetzung bestehen; dabei sind print-on-demand-, Zuschuss- und Eigenverlage ausgenommen. 

Die Drucklegung des Buches darf nicht vor Juli des laufenden Jahres erfolgen, um sicherzustellen, dass ein Hinweis auf die Stipendienvergabe im publizierten Werk erscheinen wird. Bewerben können sich Übersetzerinnen und Übersetzer, die ihren Wohnsitz in Bayern haben.

Nach Drucklegung sind zwei Belegexemplare des geförderten Werkes vorzulegen. Im Werk ist auf die Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hinzuweisen.

Teilnahme

Bewerbungen erfolgen bis zum 1. März des Jahres ausschließlich auf elektronischem Wege (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Genauere Informationen über die einzureichenden Unterlagen finden Sie in den Erläuterungen zum Bewerbungsbogen.

Nach Erhalt eines Stipendiums ist eine erneute Bewerbung nach drei Jahren möglich. Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht.  Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren inkl. Bewerbungsformular finden sich auf der Website des Arbeitsstipendiums.




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