Kunstpreis des Landkreises Hof
Der Landkreis Hof vergibt seit 1999 alle drei Jahre einen Kunstpreis, der sich in einen Hauptpreis, der mit 2.500 Euro dotiert ist, und in einen Förderpreis, der mit 750 Euro dotiert ist, aufteilt. Die nominierte Person selbst muss nicht im Landkreis geboren bzw. ansässig sein, sofern das künstlerische Schaffen im Landkreis Hof erfolgt oder für den Landkreis unmittelbare Bedeutung hat.
Beschreibung
Ausgezeichnet werden Personen oder Gruppen für ihre künstlerischen Leistungen auf dem Gebiet der Bildenden und Darstellenden Kunst, Literatur und Musik. Voraussetzung ist der biografische oder werkimmanente Bezug zum Landkreis Hof. Der Förderpreis kann nur an Personen unter 30 Jahren vergeben werden. Die Person selbst muss nicht im Landkreis geboren bzw. ansässig sein, sofern das künstlerische Schaffen im Landkreis Hof erfolgt oder für den Landkreis unmittelbare Bedeutung hat. Personengruppen können Preisträger sein, wenn ihr Wirken für den Landkreis Hof unmittelbare Bedeutung hat.
Alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises können Vorschläge zur Verleihung einreichen. Diese senden Sie bitte postalisch an:
Landratsamt Hof
Fachbereich Z1
Frau Leucht
Schaumbergstr. 14
95032 Hof
oder per Mail an
Dotierung und Vergabe
Aufteilung in Hauptpreis, der mit 2.500 Euro dotiert ist, und in einen Förderpreis, der mit 750 Euro dotiert ist. Seit 2011 wird zusätzlich ein Sonderpreis des Landrats verliehen, der mit 1.000 Euro dotiert ist.
Bewerbung
Eigenbewerbung nicht möglich.
Der Landkreis Hof vergibt seit 1999 alle drei Jahre einen Kunstpreis, der sich in einen Hauptpreis, der mit 2.500 Euro dotiert ist, und in einen Förderpreis, der mit 750 Euro dotiert ist, aufteilt. Die nominierte Person selbst muss nicht im Landkreis geboren bzw. ansässig sein, sofern das künstlerische Schaffen im Landkreis Hof erfolgt oder für den Landkreis unmittelbare Bedeutung hat.
Beschreibung
Ausgezeichnet werden Personen oder Gruppen für ihre künstlerischen Leistungen auf dem Gebiet der Bildenden und Darstellenden Kunst, Literatur und Musik. Voraussetzung ist der biografische oder werkimmanente Bezug zum Landkreis Hof. Der Förderpreis kann nur an Personen unter 30 Jahren vergeben werden. Die Person selbst muss nicht im Landkreis geboren bzw. ansässig sein, sofern das künstlerische Schaffen im Landkreis Hof erfolgt oder für den Landkreis unmittelbare Bedeutung hat. Personengruppen können Preisträger sein, wenn ihr Wirken für den Landkreis Hof unmittelbare Bedeutung hat.
Alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises können Vorschläge zur Verleihung einreichen. Diese senden Sie bitte postalisch an:
Landratsamt Hof
Fachbereich Z1
Frau Leucht
Schaumbergstr. 14
95032 Hof
oder per Mail an
Dotierung und Vergabe
Aufteilung in Hauptpreis, der mit 2.500 Euro dotiert ist, und in einen Förderpreis, der mit 750 Euro dotiert ist. Seit 2011 wird zusätzlich ein Sonderpreis des Landrats verliehen, der mit 1.000 Euro dotiert ist.
Bewerbung
Eigenbewerbung nicht möglich.