Info
Dotierung: 5.000 € (Hauptpreis); 750 € (Förderpreis)
Eigene Bewerbung: ja
Vergabe: einmal pro Kreistagsära
Ort: Kronach
Organisation: Landkreis Kronach
Kontakt: Christine Schnelle

Kultur- und Förderpreis des Landkreises Kronach

Der Landkreis Kronach vergibt seit 1985 in jeder Amtsperiode des Kreistages, also alle sechs Jahre, einen Kulturpreis. Der Kulturpreis teilt sich in einen Haupt- und Förderpreis auf. Der Hauptpreis ist mit 5.000 Euro, der Förderpreis mit 750 Euro dotiert.

Hier finden Sie eine Liste der bisherigen Preisträgerinnen und Preisträger.

 

Beschreibung 

Die Ausschreibung des Kulturpreises erfolgt im Amtsblatt des Landkreises und in den örtlichen Tageszeitungen. Genauere Informationen zu Bewerbung und Vorschlag finden sich in der Preissatzung. Ziel der Preisverleihung ist vor allem auch die Förderung von Nachwuchstalenten.

Dotierung und Vergabe

Der Hauptpreis ist mit einer Zuwendung von 5.000 Euro, die Förderpreise mit einer Zuwendung von jeweils 750 Euro verbunden. Neben der Geldzuwendung erhält jeder Preisträger eine Urkunde. 

 

Bewerbung 

Bedingungen/Voraussetzungen

Die Preise werden an Personen oder Gruppen aus den Bereichen der bildenden und angewandten Kunst, der Literatur, der Musik, des Films, der Wissenschaft sowie der Brauchtums- und Heimatpflege verliehen. Voraussetzungen für die Verleihung des Hauptpreises sowie der Förderpreise an Einzelpersonen ist, dass

  • diese im Landkreis Kronach geboren wurden oder
  • im Landkreis Kronach mehrere Jahre ansässig sind oder waren oder
  • ihr kulturelles Schaffen im Landkreis selbst oder für den Landkreis Kronach unmittelbare Bedeutung hat.

Die Preisträgerinnen und Preisträger müssen sich durch ihr künstlerisches Schaffen, ihre besondere Leistung oder ihr künstlerisches Werk im Gesamten herausragende Verdienste um das kulturelle Leben in der oberfränkischen Kulturlandschaft im Allgemeinen oder im Landkreis Kronach im Besonderen erworben haben.

Umfang/Teilnahme

Sowohl Eigenbewerbungen als auch Vorschläge an das Landratsamt sind zugelassen. Diese sind jeweils bis zum vorgegebenen Bewerbungstermin an das Landratsamt unter dem Betreff „Kulturpreis“ mit beigefügten Begründungen zu richten. Weitere Unterlagen können verlangt werden.