Verlagsprämien des Freistaats Bayern
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zeichnet seit 2020 die Verlagsprämien des Freistaats Bayern sowie Bayerns beste Independent Bücher aus. Ziel beider Maßnahmen ist es, die kulturelle Leistung der unabhängigen Verlage in Bayern zu würdigen und einen Beitrag zum Erhalt literarischer und kultureller Vielfalt in Bayern zu leisten. Die unabhängigen Verlage sind unverzichtbare Substanz einer vielfältigen und historisch gewachsenen Buchkultur und eines lebendigen Literaturbetriebs in Bayern.
Beschreibung
Auszeichnungswürdig sind Verlage, die herausragende kulturelle Leistungen für die Bibliodiversität vorweisen können. Kriterien hierfür sind ein herausragendes Verlagsprofil, das sich durch hohe Qualität der verlegerischen Arbeit und ein anspruchsvolles Verlagsprogramm mit besonderen thematischen Schwerpunkten oder gesellschaftlich relevanten Wirkabsichten auszeichnet, die sich auf bestimmte Zielgruppen oder Aspekte der Kulturvermittlung beziehen können. Kriterien insbesondere zur Beurteilung der eingereichten aktuellen Publikationen wie auch der Publikationsvorhaben können beispielsweise hohe Anforderungen an das Lektorat sein, eine herausragende künstlerische Qualität der Gestaltung oder der literarischen Übersetzung. Zu berücksichtigen sind Professionalität und Qualität der verlegerischen Arbeit wie ein professioneller Vertrieb, sorgfältiges Lektorat und Korrektorat, Nachwuchsförderung, eine reichweitenstarke und adressatengerechte Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Die eingereichten aktuellen Publikationsvorhaben müssen mindestens einer der folgenden Kategorien zuzuordnen sein: Belletristik, Lyrik, Kinder- und Jugendliteratur, Comic/Graphic-Novel, Kunst-/Sachbuch, Bibliophiles. Die besondere inhaltliche und gestalterische Leistung, die für die eingereichte Publikation / das Publikationsvorhaben erbracht wird, soll in der Bewerbung überzeugend dargestellt sein.
Dotierung und Vergabe
Die Verlagsprämien werden jährlich in Höhe von jeweils 10.000 Euro (10x) vergeben.
Bewerbung
Bedingungen/Voraussetzungen
Für die Teilnahme eines Verlages am Bewerbungsverfahren müssen folgende Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sein. Mit der Bewerbung erkennt der jeweilige Verlag diese Teilnahmebedingungen vollständig an:
Bewerben können sich Verlage mit Firmensitz in Bayern mit einem Jahresumsatz bis zu 2 Mio. Euro. Maßgeblich ist der Umsatz des Vorjahres. Auch Verlage, die ausschließlich E-Books oder Hörbücher produzieren, sind ausdrücklich eingeladen, sich zu bewerben.
Von der Teilnahme ausgeschlossen ist ein Verlag, wenn
- ein anderes Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf den Verlag ausüben kann (vgl. § 290 Handelsgesetzbuch [HGB]),
- er zu einer Verlagsgruppe gehört oder
- ein anderes Unternehmen für etwaige Verluste des Verlages haftet,
sofern der Verlag und das andere Unternehmen bzw. die Verlagsgruppe insgesamt mehr als 2 Mio. Euro Gesamtumsatz pro Jahr erwirtschaften.
Nicht teilnahmeberechtigt sind ferner reine Bezahlverlage („Zuschussverlage“), bei denen das unternehmerische Risiko vom Auftraggeber getragen wird, und Verlage, die in unmittelbarer wirtschaftlicher Abhängigkeit von anderen Institutionen stehen (z. B. Museen, Hochschulen, Literaturhäuser, Parteien, religiöse Institutionen, Berufsorganisationen, Verbände, gemeinnützige Stiftungen etc.). Unschädlich sind – in den oben genannten Umsatzgrenzen – weitere Geschäftsfelder neben dem auszeichnungsrelevanten Verlagsprogramm.
Von der Teilnahme ausgeschlossen ist ein Verlag darüber hinaus, wenn über das betriebliche Vermögen oder das private Vermögen der Inhaberin oder des Inhabers ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
Teilnahme
Der Bewerbungsbogen wird zum Ausschreibungszeitraum auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst veröffentlicht. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen unterzeichnet werden und in deutscher Sprache bis zum Ablauf der auf der o.g. Internetseite bekanntgegebenen Bewerbungsfrist bei der auf dem Bewerbungsformular angegebenen Adresse vorliegen. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang der Bewerbung einschließlich etwaiger ergänzender Unterlagen.
Bisher ausgezeichnete Verlage:
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zeichnet seit 2020 die Verlagsprämien des Freistaats Bayern sowie Bayerns beste Independent Bücher aus. Ziel beider Maßnahmen ist es, die kulturelle Leistung der unabhängigen Verlage in Bayern zu würdigen und einen Beitrag zum Erhalt literarischer und kultureller Vielfalt in Bayern zu leisten. Die unabhängigen Verlage sind unverzichtbare Substanz einer vielfältigen und historisch gewachsenen Buchkultur und eines lebendigen Literaturbetriebs in Bayern.
Beschreibung
Auszeichnungswürdig sind Verlage, die herausragende kulturelle Leistungen für die Bibliodiversität vorweisen können. Kriterien hierfür sind ein herausragendes Verlagsprofil, das sich durch hohe Qualität der verlegerischen Arbeit und ein anspruchsvolles Verlagsprogramm mit besonderen thematischen Schwerpunkten oder gesellschaftlich relevanten Wirkabsichten auszeichnet, die sich auf bestimmte Zielgruppen oder Aspekte der Kulturvermittlung beziehen können. Kriterien insbesondere zur Beurteilung der eingereichten aktuellen Publikationen wie auch der Publikationsvorhaben können beispielsweise hohe Anforderungen an das Lektorat sein, eine herausragende künstlerische Qualität der Gestaltung oder der literarischen Übersetzung. Zu berücksichtigen sind Professionalität und Qualität der verlegerischen Arbeit wie ein professioneller Vertrieb, sorgfältiges Lektorat und Korrektorat, Nachwuchsförderung, eine reichweitenstarke und adressatengerechte Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Die eingereichten aktuellen Publikationsvorhaben müssen mindestens einer der folgenden Kategorien zuzuordnen sein: Belletristik, Lyrik, Kinder- und Jugendliteratur, Comic/Graphic-Novel, Kunst-/Sachbuch, Bibliophiles. Die besondere inhaltliche und gestalterische Leistung, die für die eingereichte Publikation / das Publikationsvorhaben erbracht wird, soll in der Bewerbung überzeugend dargestellt sein.
Dotierung und Vergabe
Die Verlagsprämien werden jährlich in Höhe von jeweils 10.000 Euro (10x) vergeben.
Bewerbung
Bedingungen/Voraussetzungen
Für die Teilnahme eines Verlages am Bewerbungsverfahren müssen folgende Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sein. Mit der Bewerbung erkennt der jeweilige Verlag diese Teilnahmebedingungen vollständig an:
Bewerben können sich Verlage mit Firmensitz in Bayern mit einem Jahresumsatz bis zu 2 Mio. Euro. Maßgeblich ist der Umsatz des Vorjahres. Auch Verlage, die ausschließlich E-Books oder Hörbücher produzieren, sind ausdrücklich eingeladen, sich zu bewerben.
Von der Teilnahme ausgeschlossen ist ein Verlag, wenn
- ein anderes Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf den Verlag ausüben kann (vgl. § 290 Handelsgesetzbuch [HGB]),
- er zu einer Verlagsgruppe gehört oder
- ein anderes Unternehmen für etwaige Verluste des Verlages haftet,
sofern der Verlag und das andere Unternehmen bzw. die Verlagsgruppe insgesamt mehr als 2 Mio. Euro Gesamtumsatz pro Jahr erwirtschaften.
Nicht teilnahmeberechtigt sind ferner reine Bezahlverlage („Zuschussverlage“), bei denen das unternehmerische Risiko vom Auftraggeber getragen wird, und Verlage, die in unmittelbarer wirtschaftlicher Abhängigkeit von anderen Institutionen stehen (z. B. Museen, Hochschulen, Literaturhäuser, Parteien, religiöse Institutionen, Berufsorganisationen, Verbände, gemeinnützige Stiftungen etc.). Unschädlich sind – in den oben genannten Umsatzgrenzen – weitere Geschäftsfelder neben dem auszeichnungsrelevanten Verlagsprogramm.
Von der Teilnahme ausgeschlossen ist ein Verlag darüber hinaus, wenn über das betriebliche Vermögen oder das private Vermögen der Inhaberin oder des Inhabers ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
Teilnahme
Der Bewerbungsbogen wird zum Ausschreibungszeitraum auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst veröffentlicht. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen unterzeichnet werden und in deutscher Sprache bis zum Ablauf der auf der o.g. Internetseite bekanntgegebenen Bewerbungsfrist bei der auf dem Bewerbungsformular angegebenen Adresse vorliegen. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang der Bewerbung einschließlich etwaiger ergänzender Unterlagen.
Bisher ausgezeichnete Verlage: