Kulturförderpreis der Stadt Aichach
Die Stadt Aichach schreibt alle drei Jahre einen Kulturförderpreis aus. Der mit 2.500 Euro dotierte Preis wird an Akteure aus allen künstlerischen Bereichen vergeben.
Beschreibung
Die Stadt vergibt den Preis gemeinsam mit der Sparkasse Altbayern für besondere Leistungen im Bereich Kunst und Kultur.
Bewerbung
Bedingungen/Voraussetzungen
Der Kulturförderpreis wird an Akteure aus allen künstlerischen Bereichen vergeben, ob bildende oder darstellende Kunst, Musik, Tanz, Literatur, Fotografie, Film oder Ähnliches. Infrage kommen Einzelpersonen oder Gruppen, die einen herausragenden Beitrag zum kulturellen Leben in Aichach leisten. Die Nominierten müssen entweder in Aichach geboren sein, bei Ablauf der Bewerbungsfrist ihren Wohnsitz seit mindestens ein Jahr oder ihre Arbeitsstätte seit mindestens fünf Jahren in der Stadt Aichach haben. Bei Vereinigungen ist die Ortsansässigkeit in Aichach oder einem der Stadtteile ausschlaggebend. Als „Stadt Aichach“ gilt das Stadtgebiet mit allen Ortsteilen.
Umfang/Teilnahme
Vorschläge und Bewerbungen können bei der Stadt Aichach unter dem Stichwort „Kulturförderpreis JAHR“ eingereicht werden: Einzelpersonen oder Kollektive können sich selbst um den Preis bewerben oder von Dritten vorgeschlagen werden Formale Bewerbungsunterlagen sind nicht nötig – eine künstlerische Vita sowie Dokumentation des Betätigungsfelds bzw. aussagekräftiger Werke genügt: per E-Mail an
Die Stadt Aichach schreibt alle drei Jahre einen Kulturförderpreis aus. Der mit 2.500 Euro dotierte Preis wird an Akteure aus allen künstlerischen Bereichen vergeben.
Beschreibung
Die Stadt vergibt den Preis gemeinsam mit der Sparkasse Altbayern für besondere Leistungen im Bereich Kunst und Kultur.
Bewerbung
Bedingungen/Voraussetzungen
Der Kulturförderpreis wird an Akteure aus allen künstlerischen Bereichen vergeben, ob bildende oder darstellende Kunst, Musik, Tanz, Literatur, Fotografie, Film oder Ähnliches. Infrage kommen Einzelpersonen oder Gruppen, die einen herausragenden Beitrag zum kulturellen Leben in Aichach leisten. Die Nominierten müssen entweder in Aichach geboren sein, bei Ablauf der Bewerbungsfrist ihren Wohnsitz seit mindestens ein Jahr oder ihre Arbeitsstätte seit mindestens fünf Jahren in der Stadt Aichach haben. Bei Vereinigungen ist die Ortsansässigkeit in Aichach oder einem der Stadtteile ausschlaggebend. Als „Stadt Aichach“ gilt das Stadtgebiet mit allen Ortsteilen.
Umfang/Teilnahme
Vorschläge und Bewerbungen können bei der Stadt Aichach unter dem Stichwort „Kulturförderpreis JAHR“ eingereicht werden: Einzelpersonen oder Kollektive können sich selbst um den Preis bewerben oder von Dritten vorgeschlagen werden Formale Bewerbungsunterlagen sind nicht nötig – eine künstlerische Vita sowie Dokumentation des Betätigungsfelds bzw. aussagekräftiger Werke genügt: per E-Mail an