Kulturpreis des Landkreises Oberallgäu
Der Landkreis Oberallgäu zeichnet seit 2005 Personen oder Personengruppen mit dem Kulturpreis aus, die besonders anerkennenswerte künstlerische Leistungen auf einem der folgenden Gebiete erbracht haben: Bildende Kunst, Literatur, Musik, Darstellende Kunst/Theater, Heimat- und Brauchtumspflege, Denkmalpflege.
Hier finden Sie eine Liste der bisherigen Preisträgerinnen und Preisträger.
Beschreibung
In welchem der Bereiche der Kulturpreis jeweils vergeben wird, wird in der Regel im Herbst für das Folgejahr festgelegt. Der Kulturpreis wird an Kulturschaffende verliehen, die im Landkreis Oberallgäu leben und/oder arbeiten und deren herausragende Leistungen einen Bezug zum Landkreis haben. Alle Bürgerinnen und Bürger des Oberallgäus können Vorschläge einreichen, mit einer kurzen schriftlichen Begründung und nach Möglichkeit mit Bildmaterial beim Landratsamt Oberallgäu – Landratsbüro -, Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen oder per E-Mail.
Alle eingereichten Vorschläge werden von einer Jury bewertet, der ein oder mehrere externe Beraterinnen und Berater, Vertreterinnen und Vertreter aus den Kreistags-Fraktionen angehören. Das Urteil dieser Jury wird dem zuständigen Ausschuss (seit Mai 2020: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie, Bildung, Integration, Kultur und Ehrenamt – Sozialausschuss) zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.
Dotierung und Vergabe
Das Preisgeld (seit 2006: 2.000 Euro) wird vom Landkreis Oberallgäu aufgebracht, es werden jedoch auch Stiftungs- und Sponsorengelder mitverwendet. Die Verleihung erfolgt i.d.R. am Ende des jeweiligen Jahres.
Bewerbung
Eigenbewerbung nicht möglich.
Der Landkreis Oberallgäu zeichnet seit 2005 Personen oder Personengruppen mit dem Kulturpreis aus, die besonders anerkennenswerte künstlerische Leistungen auf einem der folgenden Gebiete erbracht haben: Bildende Kunst, Literatur, Musik, Darstellende Kunst/Theater, Heimat- und Brauchtumspflege, Denkmalpflege.
Hier finden Sie eine Liste der bisherigen Preisträgerinnen und Preisträger.
Beschreibung
In welchem der Bereiche der Kulturpreis jeweils vergeben wird, wird in der Regel im Herbst für das Folgejahr festgelegt. Der Kulturpreis wird an Kulturschaffende verliehen, die im Landkreis Oberallgäu leben und/oder arbeiten und deren herausragende Leistungen einen Bezug zum Landkreis haben. Alle Bürgerinnen und Bürger des Oberallgäus können Vorschläge einreichen, mit einer kurzen schriftlichen Begründung und nach Möglichkeit mit Bildmaterial beim Landratsamt Oberallgäu – Landratsbüro -, Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen oder per E-Mail.
Alle eingereichten Vorschläge werden von einer Jury bewertet, der ein oder mehrere externe Beraterinnen und Berater, Vertreterinnen und Vertreter aus den Kreistags-Fraktionen angehören. Das Urteil dieser Jury wird dem zuständigen Ausschuss (seit Mai 2020: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie, Bildung, Integration, Kultur und Ehrenamt – Sozialausschuss) zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.
Dotierung und Vergabe
Das Preisgeld (seit 2006: 2.000 Euro) wird vom Landkreis Oberallgäu aufgebracht, es werden jedoch auch Stiftungs- und Sponsorengelder mitverwendet. Die Verleihung erfolgt i.d.R. am Ende des jeweiligen Jahres.
Bewerbung
Eigenbewerbung nicht möglich.