Kulturpreis der Bayerischen Landesstiftung
Der Schwerpunkt der Fördertätigkeit der Bayerischen Landesstiftung liegt vor allem in der Förderung von baulichen Maßnahmen. Neben der Unterstützung von investiven Vorhaben verleiht sie auch jährlich (außer 2003 und 2004) einen Kulturpreis, einen Sozialpreis (beide seit 1980) und einen Umweltpreis (seit 1985). Die Preise sind derzeit mit jeweils 30.000 Euro dotiert, wobei in der Regel drei Preisträgerinnen und Preisträger für jeden Preis benannt werden.
Hier finden Sie eine Liste der bisherigen Preisträgerinnen und Preisträger.
Beschreibung
Die Bayerische Landesstiftung, die aus der Vereinigung der Bayerischen Staatsbank mit der Vereinsbank hervorgeht, besteht seit 1972. Als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts verfolgt sie gemeinnützige und mildtätige Zwecke auf sozialem und kulturellem Gebiet. Beschlussorgan ist der Stiftungsrat mit dem Bayerischen Ministerpräsidenten als Vorsitzenden, dem Staatsminister der Finanzen als stellvertretenden Vorsitzenden, Vertreterinnen und Vertretern des Landtags und der Obersten Staatsbehörden.
Aus dem Bereich der Literatur wurden bisher der Regisseur und Schriftsteller Kurt Wilhelm, der Journalist und Autor Dieter Wieland sowie der Literaturhistoriker Wolfgang Frühwald ausgezeichnet.
Vorschläge für die Preise können formlos mit Begründung jeweils bis 31. März eines Jahres bei der Geschäftsstelle der Bayerischen Landesstiftung eingereicht werden. Das Recht, Personen oder Gruppen für einen Preis vorzuschlagen, steht bayerischen Institutionen und jedem Bewohner, jeder Bewohnerin Bayerns zu.
Die auszuzeichnenden Leistungen sollen einen engen Bezug zu Bayern haben. Der enge Bezug zu Bayern kann durch die inhaltlichen oder räumlichen Beziehungen der erbrachten Leistungen zu Bayern oder durch die Person der Auszuzeichnenden hergestellt werden. Leistungen auf kulturellem Gebiet umfassen insbesondere künstlerische und wissenschaftliche Leistungen, Arbeiten auf den Gebieten der Jugendpflege und Erwachsenenbildung, der Heimat-, Brauchtums- und Denkmalpflege. Künstlerische Leistungen (auf den Gebieten Musik, Literatur, bildende Kunst, Architektur) sollen nur ausgezeichnet werden, wenn sie eigenschöpferische Leistungen sind. Auszeichnungsfähige wissenschaftliche Leistungen sind insbesondere Arbeiten zur politischen, Kultur-, Geistes-, Kirchen-, Verfassungs- und Kunstgeschichte Bayerns sowie zur bayerischen Landes- und Volkskunde; vergleichende wissenschaftliche Arbeiten sollen nur dann ausgezeichnet werden, wenn Bayern den Schwerpunkt der Darstellung bildet.
Dotierung und Vergabe
Jeweils 30.000 Euro jährlich für Leistungen auf kulturellem und auf sozialem Gebiet sowie auf dem Gebiet des Umweitschutzes (ggf. aufteilbar auf mehrere Empfänger). Zusätzlich zu dem Geldbetrag wird eine Urkunde verliehen. Der Preis kann an Einzelpersonen wie an Gruppen, unabhängig von der Rechtsform, vergeben werden.
Bewerbung
Eigenbewerbung nicht möglich.
Der Schwerpunkt der Fördertätigkeit der Bayerischen Landesstiftung liegt vor allem in der Förderung von baulichen Maßnahmen. Neben der Unterstützung von investiven Vorhaben verleiht sie auch jährlich (außer 2003 und 2004) einen Kulturpreis, einen Sozialpreis (beide seit 1980) und einen Umweltpreis (seit 1985). Die Preise sind derzeit mit jeweils 30.000 Euro dotiert, wobei in der Regel drei Preisträgerinnen und Preisträger für jeden Preis benannt werden.
Hier finden Sie eine Liste der bisherigen Preisträgerinnen und Preisträger.
Beschreibung
Die Bayerische Landesstiftung, die aus der Vereinigung der Bayerischen Staatsbank mit der Vereinsbank hervorgeht, besteht seit 1972. Als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts verfolgt sie gemeinnützige und mildtätige Zwecke auf sozialem und kulturellem Gebiet. Beschlussorgan ist der Stiftungsrat mit dem Bayerischen Ministerpräsidenten als Vorsitzenden, dem Staatsminister der Finanzen als stellvertretenden Vorsitzenden, Vertreterinnen und Vertretern des Landtags und der Obersten Staatsbehörden.
Aus dem Bereich der Literatur wurden bisher der Regisseur und Schriftsteller Kurt Wilhelm, der Journalist und Autor Dieter Wieland sowie der Literaturhistoriker Wolfgang Frühwald ausgezeichnet.
Vorschläge für die Preise können formlos mit Begründung jeweils bis 31. März eines Jahres bei der Geschäftsstelle der Bayerischen Landesstiftung eingereicht werden. Das Recht, Personen oder Gruppen für einen Preis vorzuschlagen, steht bayerischen Institutionen und jedem Bewohner, jeder Bewohnerin Bayerns zu.
Die auszuzeichnenden Leistungen sollen einen engen Bezug zu Bayern haben. Der enge Bezug zu Bayern kann durch die inhaltlichen oder räumlichen Beziehungen der erbrachten Leistungen zu Bayern oder durch die Person der Auszuzeichnenden hergestellt werden. Leistungen auf kulturellem Gebiet umfassen insbesondere künstlerische und wissenschaftliche Leistungen, Arbeiten auf den Gebieten der Jugendpflege und Erwachsenenbildung, der Heimat-, Brauchtums- und Denkmalpflege. Künstlerische Leistungen (auf den Gebieten Musik, Literatur, bildende Kunst, Architektur) sollen nur ausgezeichnet werden, wenn sie eigenschöpferische Leistungen sind. Auszeichnungsfähige wissenschaftliche Leistungen sind insbesondere Arbeiten zur politischen, Kultur-, Geistes-, Kirchen-, Verfassungs- und Kunstgeschichte Bayerns sowie zur bayerischen Landes- und Volkskunde; vergleichende wissenschaftliche Arbeiten sollen nur dann ausgezeichnet werden, wenn Bayern den Schwerpunkt der Darstellung bildet.
Dotierung und Vergabe
Jeweils 30.000 Euro jährlich für Leistungen auf kulturellem und auf sozialem Gebiet sowie auf dem Gebiet des Umweitschutzes (ggf. aufteilbar auf mehrere Empfänger). Zusätzlich zu dem Geldbetrag wird eine Urkunde verliehen. Der Preis kann an Einzelpersonen wie an Gruppen, unabhängig von der Rechtsform, vergeben werden.
Bewerbung
Eigenbewerbung nicht möglich.