Der Alte Nördliche Friedhof
Dass August Gemming auf dem Alten Nördlichen Friedhof in München beerdigt wurde und nicht in Nürnberg bei seinen Eltern, hat vermutlich zwei Gründe: Zum einen verstarb er am 14. Februar 1893 in der Von-der-Tann-Straße 23. Das Haus existiert nicht mehr, es stand ungefähr dort, wo sich heute das Gelände der US-amerikanischen Botschaft erstreckt, also nahe dem Englischen Garten und dem Haus der Kunst. Zum anderen stand Gemming als verarmtem Premierleutnant ein einfaches Militärbegräbnis zu. Bei Mittellosen übernahm die Bayerische Armee die entstehenden Kosten.
Die Sterbeurkunde im Kriegsarchiv belegt, dass Gemming ledig war. Da sowohl der leibliche Bruder Theodor (+1.9.1870 im Krieg bei Balan/Frankreich) als auch seine Eltern vor ihm starben (Mutter Nanette, geb. Visiino +15.12.1874, Vater Karl +1.2.1880), blieben ein Halbbruder und eine Stiefschwester aus erster Ehe der Mutter zurück.
Hermann Knapp, der sich als „Stief-Neffe“ und „Reichsarchivpraktikant“ ausweist, veranlasst Gemmings Begräbnis. Als Rekompensation für die ihm entstandenen „beträchtlichen Kosten“ bittet er gegenüber dem Königlichen Kriegsministerium darum, ihm den „Pensions-Sterbe-Nachmonat“ zu überlassen. Die 9 Anlagen sind leider nicht mehr zurückzuverfolgen, womöglich enthielten sie Hinweise auf die ursprüngliche Grabausstattung. Immerhin: die erbetenen 130 Mark erstattet ihm das Königliche Kriegsministerium.
© Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Abtlg. IV PO 21058
Transkript des Erstattungsgesuchs von Hermann Knapp
An das kgl. Kriegs=Ministerium.
Betr: Pensions-Sterbe-Nachmonat des Premierlieutnant a.d. August Gemming.
Mit 9 Beilagen.
Ehrerbietigst gehorsamst Unterfertigster, welcher als Stief-Neffe des am 14. vor. Mon. in völliger Mittellosigkeit verstorbenen Premierlieutnants a/D August Gemming die beträchtlichen Beerdigungskosten übernahm, stellt auf Grund der §39, Abs. III des Militärpensionsgesetzes (…), die ergebenste Bitte, ihm behufs teilweisen Ersatzes der Begräbniskosten die Zuweisung der Sterbenachmonate der Pension des Verlebten im Betrag von 130 Mark gütigst gewähren zu wollen.
Dr. jur. Hermann Knapp
Reichsarchivpraktikant
M[ünchen] Bruderstraße 1b, I r.
Zur Station 2 von 11 Stationen
Dass August Gemming auf dem Alten Nördlichen Friedhof in München beerdigt wurde und nicht in Nürnberg bei seinen Eltern, hat vermutlich zwei Gründe: Zum einen verstarb er am 14. Februar 1893 in der Von-der-Tann-Straße 23. Das Haus existiert nicht mehr, es stand ungefähr dort, wo sich heute das Gelände der US-amerikanischen Botschaft erstreckt, also nahe dem Englischen Garten und dem Haus der Kunst. Zum anderen stand Gemming als verarmtem Premierleutnant ein einfaches Militärbegräbnis zu. Bei Mittellosen übernahm die Bayerische Armee die entstehenden Kosten.
Die Sterbeurkunde im Kriegsarchiv belegt, dass Gemming ledig war. Da sowohl der leibliche Bruder Theodor (+1.9.1870 im Krieg bei Balan/Frankreich) als auch seine Eltern vor ihm starben (Mutter Nanette, geb. Visiino +15.12.1874, Vater Karl +1.2.1880), blieben ein Halbbruder und eine Stiefschwester aus erster Ehe der Mutter zurück.
Hermann Knapp, der sich als „Stief-Neffe“ und „Reichsarchivpraktikant“ ausweist, veranlasst Gemmings Begräbnis. Als Rekompensation für die ihm entstandenen „beträchtlichen Kosten“ bittet er gegenüber dem Königlichen Kriegsministerium darum, ihm den „Pensions-Sterbe-Nachmonat“ zu überlassen. Die 9 Anlagen sind leider nicht mehr zurückzuverfolgen, womöglich enthielten sie Hinweise auf die ursprüngliche Grabausstattung. Immerhin: die erbetenen 130 Mark erstattet ihm das Königliche Kriegsministerium.
© Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Abtlg. IV PO 21058
Transkript des Erstattungsgesuchs von Hermann Knapp
An das kgl. Kriegs=Ministerium.
Betr: Pensions-Sterbe-Nachmonat des Premierlieutnant a.d. August Gemming.
Mit 9 Beilagen.
Ehrerbietigst gehorsamst Unterfertigster, welcher als Stief-Neffe des am 14. vor. Mon. in völliger Mittellosigkeit verstorbenen Premierlieutnants a/D August Gemming die beträchtlichen Beerdigungskosten übernahm, stellt auf Grund der §39, Abs. III des Militärpensionsgesetzes (…), die ergebenste Bitte, ihm behufs teilweisen Ersatzes der Begräbniskosten die Zuweisung der Sterbenachmonate der Pension des Verlebten im Betrag von 130 Mark gütigst gewähren zu wollen.
Dr. jur. Hermann Knapp
Reichsarchivpraktikant
M[ünchen] Bruderstraße 1b, I r.
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