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Ausschreibung des Clara-und-Eduard-Rosenthal-Stipendiums 2025/26

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Villa Rosenthal - Jena Kultur © Ivette Löwer

Im Sinne von Eduard und Clara Rosenthal hat JenaKultur seit der Wiedereröffnung des Hauses im Jahr 2009 insgesamt 35 Clara-und-Eduard-Rosenthal-Stipendien vergeben. Mit dem hier ausgeschriebenen Clara-und-Eduard-Rosenthal-Stipendium für Literatur & Stadtschreibung soll wieder einem Autor/einer Autorin die Möglichkeit gegeben werden, sich innerhalb eines festgelegten Zeitraumes der eigenen Arbeit im Bereich Literatur & Stadtschreibung zu widmen.

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Das Stipendium wird öffentlich ausgeschrieben. Für eine Bewerbung um das Stipendium sind nationale und internationale Autor/-innen über 23 Jahren, die sich nicht im Studium befinden und bereits publiziert haben, teilnahmeberechtigt.

Dauer & Bewerbung 

Es wird ein/-e Stipendiat/-in für einen Zeitraum von 12 Monaten benannt. Die Stipendienzeit umfasst den Zeitraum vom 01.11.2025 bis zum 31.10.2026.

Bewerbungsunterlagen, die im Bewerbungszeitraum vom  7. Februar 2025 bis 4. April 2025 einzureichen sind:

  • vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (max. 1 DIN-A4 Seite)
  • Lebenslauf (ohne Bilder, max. 1 DIN-A4 Seite)
  • Exposé (max. 1 DIN-A4 Seite)
  • Publikationsliste (ohne Fotos) bereits publizierter Werke (max. 1 DIN-A4 Seite)
  • Textprobe des / der Arbeitsvorhaben(s) (max. 4 DIN-A4 Seiten)

Genre/Kategorie: Belletristik, Erzählung, Geschichte, Kurzgeschichte, Lyrik, Roman, Historischer Roman, Humor, Krimi, Thriller, Kurzkrimi, Satire, Sachbuch

Eine Normseite soll 2500 Zeichen (inkl. Leerzeichen) nicht überschreiten. Alle aufgeführten einzelnen Dateien (max. 8 DIN-A4 Seiten mit Bewerbungsformular) sind zu einer einzigen Gesamt-Datei im PDF-Format zusammenzufügen und in deutscher Sprache einzureichen. Zusätzliche Bewerbungsmaterialien werden aus Gründen der Gleichbehandlung nicht berücksichtigt.

Bewerbungen sind ausschließlich per E-Mail zu richten an:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Betreff: Clara-und-Eduard-Rosenthal-Stipendium 2025-26. Bewerbungen auf dem postalischen Weg sind ausgeschlossen. 

Umfang

Das Stipendium ist mit 1.000 Euro pro Monat für zwölf Monate dotiert. Der Stipendiat/die Stipendiatin soll sich voll und ganz der Weiterentwicklung sowie Realisierung des/der eigenen literarischen Arbeitsvorhaben(s) widmen. Im Stipendienzeitraum besteht Residenzpflicht. Ein wesentlich verzögerter Antritt sowie ein vorzeitiger Abbruch führen zu einer anteiligen Kürzung des Stipendiums.

Literarische Tätigkeiten als Autor/-in wie Reisen zu Lesungen, Vorträgen, Veranstaltungen etc. in andere Städte und/oder Regionen, sind vom Stipendiengeber selbstverständlich gestattet. JenaKultur stellt im Stipendienzeitraum eine möblierte Wohnung im Dachgeschoss der Villa Rosenthal miet- und nebenkostenfrei zur Verfügung. Der Zugang ist nicht barrierearm. Darüber hinaus sind auf Grund des Hausnutzungskonzeptes der dauerhafte Besuch von mehreren Personen sowie die Haltung von Haustieren nicht gestattet. Der/die Stipendiat/-in erklärt sich bereit, sein/ihr Schaffen im Stipendienzeitraum öffentlich in Jena vorzustellen.

Vertrag/Hausordnung

Mit der Stipendienzusage erhält die/der Stipendiat/-in einen Stipendienvertrag und die Hausordnung. Das Stipendium gilt nach Unterzeichnung des Vertrages durch die Stipendiatin/den Stipendiaten als rechtswirksam verliehen. Das Stipendium kann einer Bewerberin/einem Bewerber innerhalb des regulären Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens nur einmal zugesprochen werden.

Auswahl- und Vergabeverfahren

Alle Bewerberinnen und Bewerber, welche die erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht haben, erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail (innerhalb von 3 Werktagen nach Posteingang) mit der schriftlichen Zusage zum Vergabeverfahren. Nach Ende des Ausschreibungszeitraums erfolgt die Vorauswahl durch eine zweiköpfige Fachkommission. Aus der Gruppe der Bewerber wird anschließend durch ein weiteres Fachgremium der/die Stipendiat/-in benannt. Das Fachgremium besteht aus fünf Mitgliedern und wird im Juni 2025 tagen. Die Juroren wählen nach qualitativen Gesichtspunkten anhand der Unterlagen aus, die von den Bewerbern einzureichen sind. Die Entscheidung des Fachgremiums ist unanfechtbar. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums besteht nicht. Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums wird gegenüber allen Bewerberinnen und Bewerbern nicht schriftlich begründet. Die Auswahl der Stipendiatin/des Stipendiaten wird nach Beendigung des Vergabeprozesses und die Annahme des Stipendiums auf der Webseite der Villa Rosenthal Jena veröffentlicht.

Mit der Beteiligung an der Bewerbung werden diese Ausschreibungsbedingungen anerkannt. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten.

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