Ausschreibung der Literaturstipendien der Landeshauptstadt München 2025
Die Landeshauptstadt München vergibt 2025 zehn Stipendien für Autorinnen und Autoren sowie Übersetzerinnen und Übersetzer in Höhe von jeweils € 8.000. Zusätzlich wird der Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreis für Literatur vergeben (€ 3.000). Bis zum 14. März 2025 kann die Bewerbung eingereicht werden.
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Mit den Literaturstipendien und dem Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreis für Literatur sollen vielversprechende Projekte vorwiegend jüngerer Münchner Autorinnen und Autoren gefördert werden; für die Literaturstipendien besteht keine Altersbeschränkung, für den Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreis kommen nur Autorinnen bzw. Autoren unter 30 Jahren in die Auswahl. Zwei Stipendien für Übersetzerinnen und Übersetzer fördern herausragende Leistungen in der Übertragung besonders anspruchsvoller Texte ins Deutsche.
In den Bereichen Kinder- und Jugendliteratur wird jeweils ein Stipendium vergeben. Hierfür können auch illustrierte Projekte eingereicht werden; die Preissumme wird zwischen Autor/-in und Illustrator/-in geteilt. Eine/r der beiden Künstler/innen muss ihren/seinen Wohnsitz in München haben.
Ein weiteres Stipendium zeichnet ein Projekt aus dem Bereich Illustration/Graphic Novel aus.
Preisträgerinnen und Preisträger des Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreises sind für die jeweils folgende Ausschreibung von der Bewerbung für ein Stipendium bzw. den Wolf-Preis ausgeschlossen; Literaturstipendiaten/-stipendiatinnen für jeweils zwei folgende Ausschreibungen.
Jede/r Bewerber/-in kann nur ein Projekt einreichen. Eine gleichzeitige Bewerbung für das Literaturstipendium der Stadt München und das Arbeitsstipendium der Stadt München für Münchner Autor/-innen ist nicht möglich.
Ausschreibungsbedingungen und Einsendeschluss
Voraussetzungen für die Bewerbung sind:
- dass die Autoren/-innen bzw. Übersetzer/-innen ihren Hauptwohnsitz in München (S-Bahn-Bereich) haben (bei illustrierten Projekten im Bereich Kinder-/Jugendbuch mindestens die Hälfte der beteiligten Künstler).
- dass die eingereichten Texte noch unveröffentlicht sind (bis zum Ende des Ausschreibungsjahres).
Es können nur deutschsprachige Texte eingereicht werden.
Einzureichen sind folgende Unterlagen:
- biographische Angaben und etwaige bisherige Veröffentlichungen
- eine kurze Beschreibung des Vorhabens (Exposé), maximal 1 Seite
- Arbeitsproben aus dem Projekt
- bei Prosa maximal 30 Seiten (Normalmanuskriptseiten, ca. 1.800 Zeichen)
- bei Lyrik maximal 20 Gedichte
- bei Kinder- und Jugendliteratur maximal 15 Seiten
- bei dialogischen Formen (Theaterstücke, Hörstücke etc.) der Entwurf/die vorläufige Ausarbeitung des Stücks (ca. 20 Seiten)
- bei Übersetzungsprojekten: deutsche Übersetzung und Originaltext je nach Genre in entsprechendem Umfang (Prosa 15 Seiten, Lyrik 10 Seiten)
Das Projekt sollte in einer PDF-Datei – benannt nach dem Muster Name.Vorname.Bewerbung2025.pdf zusammengefasst werden.
Einsendungen der Bewerbungen (ab Januar 2025) an:
Einsendeschluss ist der 14. März 2025 (Datum des Posteingangs).
Mit der Einreichung erklärt sich der/die Bewerber/-in mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden und bestätigt, dass er/sie ihren/seinen Hauptwohnsitz in München (S-Bahn-Bereich) hat. Nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden nach der Entscheidung über die Stipendienvergabe (i.d.R. im September) über das Ergebnis informiert.
Rückfragen bitte an: Katrin Dirschwigl,
Ausschreibung der Literaturstipendien der Landeshauptstadt München 2025>
Die Landeshauptstadt München vergibt 2025 zehn Stipendien für Autorinnen und Autoren sowie Übersetzerinnen und Übersetzer in Höhe von jeweils € 8.000. Zusätzlich wird der Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreis für Literatur vergeben (€ 3.000). Bis zum 14. März 2025 kann die Bewerbung eingereicht werden.
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Mit den Literaturstipendien und dem Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreis für Literatur sollen vielversprechende Projekte vorwiegend jüngerer Münchner Autorinnen und Autoren gefördert werden; für die Literaturstipendien besteht keine Altersbeschränkung, für den Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreis kommen nur Autorinnen bzw. Autoren unter 30 Jahren in die Auswahl. Zwei Stipendien für Übersetzerinnen und Übersetzer fördern herausragende Leistungen in der Übertragung besonders anspruchsvoller Texte ins Deutsche.
In den Bereichen Kinder- und Jugendliteratur wird jeweils ein Stipendium vergeben. Hierfür können auch illustrierte Projekte eingereicht werden; die Preissumme wird zwischen Autor/-in und Illustrator/-in geteilt. Eine/r der beiden Künstler/innen muss ihren/seinen Wohnsitz in München haben.
Ein weiteres Stipendium zeichnet ein Projekt aus dem Bereich Illustration/Graphic Novel aus.
Preisträgerinnen und Preisträger des Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreises sind für die jeweils folgende Ausschreibung von der Bewerbung für ein Stipendium bzw. den Wolf-Preis ausgeschlossen; Literaturstipendiaten/-stipendiatinnen für jeweils zwei folgende Ausschreibungen.
Jede/r Bewerber/-in kann nur ein Projekt einreichen. Eine gleichzeitige Bewerbung für das Literaturstipendium der Stadt München und das Arbeitsstipendium der Stadt München für Münchner Autor/-innen ist nicht möglich.
Ausschreibungsbedingungen und Einsendeschluss
Voraussetzungen für die Bewerbung sind:
- dass die Autoren/-innen bzw. Übersetzer/-innen ihren Hauptwohnsitz in München (S-Bahn-Bereich) haben (bei illustrierten Projekten im Bereich Kinder-/Jugendbuch mindestens die Hälfte der beteiligten Künstler).
- dass die eingereichten Texte noch unveröffentlicht sind (bis zum Ende des Ausschreibungsjahres).
Es können nur deutschsprachige Texte eingereicht werden.
Einzureichen sind folgende Unterlagen:
- biographische Angaben und etwaige bisherige Veröffentlichungen
- eine kurze Beschreibung des Vorhabens (Exposé), maximal 1 Seite
- Arbeitsproben aus dem Projekt
- bei Prosa maximal 30 Seiten (Normalmanuskriptseiten, ca. 1.800 Zeichen)
- bei Lyrik maximal 20 Gedichte
- bei Kinder- und Jugendliteratur maximal 15 Seiten
- bei dialogischen Formen (Theaterstücke, Hörstücke etc.) der Entwurf/die vorläufige Ausarbeitung des Stücks (ca. 20 Seiten)
- bei Übersetzungsprojekten: deutsche Übersetzung und Originaltext je nach Genre in entsprechendem Umfang (Prosa 15 Seiten, Lyrik 10 Seiten)
Das Projekt sollte in einer PDF-Datei – benannt nach dem Muster Name.Vorname.Bewerbung2025.pdf zusammengefasst werden.
Einsendungen der Bewerbungen (ab Januar 2025) an:
Einsendeschluss ist der 14. März 2025 (Datum des Posteingangs).
Mit der Einreichung erklärt sich der/die Bewerber/-in mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden und bestätigt, dass er/sie ihren/seinen Hauptwohnsitz in München (S-Bahn-Bereich) hat. Nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden nach der Entscheidung über die Stipendienvergabe (i.d.R. im September) über das Ergebnis informiert.
Rückfragen bitte an: Katrin Dirschwigl,