Förderungen für 2025 beim Kulturfonds Bayern im Bereich Kunst
„Kunst und Kultur machen Bayern bunt! Diese künstlerische Vielfalt im Freistaat ist beeindruckend. Die kreative Arbeit unserer Künstlerinnen und Künstler in allen Regionen unterstützen wir mit dem Kulturfonds Bayern.“ (Markus Blume)
Noch bis zum 1. Oktober 2024 können sich nicht-staatliche Kultureinrichtungen und Kulturakteure mit einem Projekt für das kommende Jahr beim Kulturfonds Bayern für eine Förderung bewerben. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online. Die Projekte müssen von überregionaler Bedeutung sein und aus den Förderbereichen Theater, nichtstaatliche Museen, zeitgenössische Kunst, Musikpflege, Laienmusik, Archive, Bibliotheken oder Literatur kommen bzw. einen internationalen Ideenaustausch oder als spartenübergreifende Vorhaben mehrere dieser Förderbereiche beinhalten.
Für Vorhaben im Jahr 2025 sind die entsprechenden Förderanträge bis spätestens zum 1. Oktober 2024 bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.
Das Fördergebiet umfasst ganz Bayern, dabei sind jedoch Projekte in den Städten München und Nürnberg grundsätzlich von einer Förderung ausgenommen.
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„Kunst und Kultur machen Bayern bunt! Diese künstlerische Vielfalt im Freistaat ist beeindruckend. Die kreative Arbeit unserer Künstlerinnen und Künstler in allen Regionen unterstützen wir mit dem Kulturfonds Bayern.“ (Markus Blume)
Noch bis zum 1. Oktober 2024 können sich nicht-staatliche Kultureinrichtungen und Kulturakteure mit einem Projekt für das kommende Jahr beim Kulturfonds Bayern für eine Förderung bewerben. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online. Die Projekte müssen von überregionaler Bedeutung sein und aus den Förderbereichen Theater, nichtstaatliche Museen, zeitgenössische Kunst, Musikpflege, Laienmusik, Archive, Bibliotheken oder Literatur kommen bzw. einen internationalen Ideenaustausch oder als spartenübergreifende Vorhaben mehrere dieser Förderbereiche beinhalten.
Für Vorhaben im Jahr 2025 sind die entsprechenden Förderanträge bis spätestens zum 1. Oktober 2024 bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.
Das Fördergebiet umfasst ganz Bayern, dabei sind jedoch Projekte in den Städten München und Nürnberg grundsätzlich von einer Förderung ausgenommen.