Deutscher Literaturfonds vergibt Arbeitsstipendien für Comic-Künstler
Gefördert werden professionell arbeitende Comic-Künstler und Comic-Künstlergruppen, die mit erstem Wohnsitz in Deutschland leben. Die Stipendien sind für die künstlerische Fortbildung bestimmt und sollen entsprechend der Satzung des Deutschen Literaturfonds der Schaffung von deutschsprachigen Werken hoher Qualität dienen.
Die Höhe der Stipendien beträgt 3.000 Euro pro Monat, die maximale Laufzeit ein Jahr. Verlängerungsstipendien sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Bei einer Bewerbung sind als pdf-Dateien einzureichen:
- ein Exposé, in dem das angestrebte Projekt vorgestellt wird
- eine Arbeitsprobe des Projekts von mindestens zehn gezeichneten Seiten
- eine Bio-Bibliographie
- eine Kopie des Personalausweises (Vorder-und Rückseite) oder eine Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
- bei Antragstellerinnen und Antragstellern aus Nicht-EU-Staaten auch eine Kopie des Aufenthaltstitels oder eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht.
Bewerbungen sind einmal im Jahr bis zum 31. August möglich.
Voraussetzung der Förderung ist ein entscheidungsreifer Antrag. Die Geschäftsstelle hat ggf. im Zusammenwirken mit dem Antragsteller für die Erfüllung dieser Voraussetzung zu sorgen. Eine weitere Voraussetzung ist der Nachweis bereits veröffentlichter Comics.
Bewerbungen sind nur elektronisch möglich. Während des Antragszeitraums können Sie die Antragstellung über den Reiter „Antragsformular“ erreichen. Erneute Bewerbungen sind möglich, für einmal bereits abgelehnte Vorhaben aber nur nach grundlegender Überarbeitung, die eingehend begründet werden muss.
Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten im Erststudium sowie Professorinnen und Professoren.
Die Vergaberichtlinien sowie das Antragsformular sind auf der Webseite des Deutschen Literaturfonds zu finden.
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Gefördert werden professionell arbeitende Comic-Künstler und Comic-Künstlergruppen, die mit erstem Wohnsitz in Deutschland leben. Die Stipendien sind für die künstlerische Fortbildung bestimmt und sollen entsprechend der Satzung des Deutschen Literaturfonds der Schaffung von deutschsprachigen Werken hoher Qualität dienen.
Die Höhe der Stipendien beträgt 3.000 Euro pro Monat, die maximale Laufzeit ein Jahr. Verlängerungsstipendien sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Bei einer Bewerbung sind als pdf-Dateien einzureichen:
- ein Exposé, in dem das angestrebte Projekt vorgestellt wird
- eine Arbeitsprobe des Projekts von mindestens zehn gezeichneten Seiten
- eine Bio-Bibliographie
- eine Kopie des Personalausweises (Vorder-und Rückseite) oder eine Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
- bei Antragstellerinnen und Antragstellern aus Nicht-EU-Staaten auch eine Kopie des Aufenthaltstitels oder eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht.
Bewerbungen sind einmal im Jahr bis zum 31. August möglich.
Voraussetzung der Förderung ist ein entscheidungsreifer Antrag. Die Geschäftsstelle hat ggf. im Zusammenwirken mit dem Antragsteller für die Erfüllung dieser Voraussetzung zu sorgen. Eine weitere Voraussetzung ist der Nachweis bereits veröffentlichter Comics.
Bewerbungen sind nur elektronisch möglich. Während des Antragszeitraums können Sie die Antragstellung über den Reiter „Antragsformular“ erreichen. Erneute Bewerbungen sind möglich, für einmal bereits abgelehnte Vorhaben aber nur nach grundlegender Überarbeitung, die eingehend begründet werden muss.
Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten im Erststudium sowie Professorinnen und Professoren.
Die Vergaberichtlinien sowie das Antragsformular sind auf der Webseite des Deutschen Literaturfonds zu finden.