Clara-und-Eduard-Rosenthal-Stipendium 2023 ausgeschrieben
Im Sinne von Eduard und Clara Rosenthal vergibt JenaKultur seit der Wiedereröffnung der Villa Rosenthal Jena im Jahr 2009 sowohl Stipendien im Bereich Literatur & Stadtschreibung als auch im Bereich der Bildenden Kunst. Mit dem vom 20. Januar bis zum 20. März 2023 ausgeschriebenen Clara-und-Eduard-Rosenthal-Stipendium für Literatur & Stadtschreibung soll wieder einem/einer Stipendiat*in die Möglichkeit gegeben werden, sich innerhalb von zwölf Monaten der eigenen Arbeit in diesem Bereich zu widmen.
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Für eine Bewerbung um das Stipendium sind nationale und internationale Literat*innen über 18 Jahren teilnahmeberechtigt. Die Stipendienzeit umfasst den Zeitraum vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024. Das Stipendium ist mit 1.000 Euro pro Monat dotiert.
Ausschreibungs- und Vergaberichtlinien
Präambel
Eduard Rosenthal – Jenaer Ehrenbürger, 2-facher Rektor der FSU Jena, Rechtswissenschaftler und Begründer der Thüringer Verfassung – zog 1892 mit seiner Ehefrau Clara Rosenthal und dem gemeinsamen Sohn Curt Rosenthal in die Villa Rosenthal Jena ein. Das Ehepaar übertrug das Haus testamentarisch der Stadt Jena im Jahr 1924. Heute erinnert der Ort wieder an das politische, gesellschaftliche und kulturelle Engagement der Familie, welche das Leben um 1900 nicht nur in Jena, sondern weit über Thüringen hinaus, nachhaltig geprägt und mitgestaltet hat.
§ 1 Voraussetzungen
Das Stipendium wird öffentlich ausgeschrieben. Für eine Bewerbung um das Stipendium sind nationale und internationale Literat*innen über 18 Jahren teilnahmeberechtigt.
§ 2 Dauer
Es wird ein*e Stipendiat*in für einen Zeitraum von 12 Monaten benannt. Die Stipendienzeit umfasst den Zeitraum vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024.
§ 3 Bewerbungszeitraum / Bewerbungsunterlagen / Versand
Bewerbungszeitraum: 20. Januar 2023 bis 20. März 2023.
Bewerbungsunterlagen:
- vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (max. 1 DIN-A4 Seite)
- Lebenslauf (max. 1 DIN-A4 Seite)
- Exposé (max. 1 DIN-A4 Seite)
- Publikationsliste (max. 1 DIN-A4 Seite)
- Textproben aus den letzten zwei Jahren Arbeit (max. 4 DIN-A4 Seiten)
Hinweis: Eine Normseite soll 1800 Zeichen (inkl. Leerzeichen) nicht überschreiten. Alle aufgeführten einzelnen Dateien sind zu einer einzigen Gesamt-Datei im PDF-Format zusammenzufügen. Zusätzliche Bewerbungsmaterialien werden aus Gründen der Gleichbehandlung nicht berücksichtigt.
Bewerbungen sind ausschließlich per E-Mail (Betreff: Clara-und-Eduard-Rosenthal-Stipendium 2023-24) zu richten an:
§ 4 Umfang
JenaKultur stellt während des Stipendienzeitraumes eine möblierte Wohnung im Dachgeschoss der Villa Rosenthal miet- und nebenkostenfrei zur Verfügung. Das Stipendium ist mit EUR 1.000 Euro pro Monat für zwölf Monate dotiert. Ein wesentlich verzögerter Antritt sowie ein vorzeitiger Abbruch führen zu einer anteiligen Kürzung des Stipendiums. Die/ der Stipendiat*in sollte bereit sein, ihr/sein literarisches Schaffen zu Beginn des Stipendiums öffentlich vorzustellen.
§ 5 Vertrag / Hausordnung
Mit der Stipendienzusage erhält die/der Stipendiat*in einen Stipendienvertrag und die Hausordnung. Das Stipendium gilt nach Unterzeichnung des Vertrages durch die/den Stipendiat*in als rechtswirksam verliehen. Das Stipendium kann einer/einem Bewerber*in innerhalb des regulären Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens nur einmal zugesprochen werden.
§ 6 Auswahlverfahren
Die Vorauswahl wird durch eine zweiköpfige Kommission getroffen. Aus der Gruppe der Bewerber*innen wird anschließend durch eine Expertenjury die/der Stipendiat*in benannt. Die Expertenjury besteht aus fünf Mitgliedern und wird im Juni 2023 tagen. Die Juroren wählen nach qualitativen Gesichtspunkten anhand der Unterlagen aus, die von den Bewerber*innen einzureichen sind (genaue Angaben unter § 3). Bewerbungen mit unvollständigen und/oder fehlerhaften Unterlagen finden keine Berücksichtigung. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums besteht nicht. Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums wird gegenüber allen Bewerber*innen nicht schriftlich begründet. Die Auswahl der/des Stipendiat*in wird im Anschluss an die Jurysitzung auf der Webseite veröffentlicht
§ 7 Annahmeerklärung
Mit der Beteiligung an der Bewerbung werden diese Ausschreibungsbedingungen anerkannt. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Ivette Löwer |
Amelie Schüler |
Clara-und-Eduard-Rosenthal-Stipendium 2023 ausgeschrieben>
Im Sinne von Eduard und Clara Rosenthal vergibt JenaKultur seit der Wiedereröffnung der Villa Rosenthal Jena im Jahr 2009 sowohl Stipendien im Bereich Literatur & Stadtschreibung als auch im Bereich der Bildenden Kunst. Mit dem vom 20. Januar bis zum 20. März 2023 ausgeschriebenen Clara-und-Eduard-Rosenthal-Stipendium für Literatur & Stadtschreibung soll wieder einem/einer Stipendiat*in die Möglichkeit gegeben werden, sich innerhalb von zwölf Monaten der eigenen Arbeit in diesem Bereich zu widmen.
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Für eine Bewerbung um das Stipendium sind nationale und internationale Literat*innen über 18 Jahren teilnahmeberechtigt. Die Stipendienzeit umfasst den Zeitraum vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024. Das Stipendium ist mit 1.000 Euro pro Monat dotiert.
Ausschreibungs- und Vergaberichtlinien
Präambel
Eduard Rosenthal – Jenaer Ehrenbürger, 2-facher Rektor der FSU Jena, Rechtswissenschaftler und Begründer der Thüringer Verfassung – zog 1892 mit seiner Ehefrau Clara Rosenthal und dem gemeinsamen Sohn Curt Rosenthal in die Villa Rosenthal Jena ein. Das Ehepaar übertrug das Haus testamentarisch der Stadt Jena im Jahr 1924. Heute erinnert der Ort wieder an das politische, gesellschaftliche und kulturelle Engagement der Familie, welche das Leben um 1900 nicht nur in Jena, sondern weit über Thüringen hinaus, nachhaltig geprägt und mitgestaltet hat.
§ 1 Voraussetzungen
Das Stipendium wird öffentlich ausgeschrieben. Für eine Bewerbung um das Stipendium sind nationale und internationale Literat*innen über 18 Jahren teilnahmeberechtigt.
§ 2 Dauer
Es wird ein*e Stipendiat*in für einen Zeitraum von 12 Monaten benannt. Die Stipendienzeit umfasst den Zeitraum vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024.
§ 3 Bewerbungszeitraum / Bewerbungsunterlagen / Versand
Bewerbungszeitraum: 20. Januar 2023 bis 20. März 2023.
Bewerbungsunterlagen:
- vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (max. 1 DIN-A4 Seite)
- Lebenslauf (max. 1 DIN-A4 Seite)
- Exposé (max. 1 DIN-A4 Seite)
- Publikationsliste (max. 1 DIN-A4 Seite)
- Textproben aus den letzten zwei Jahren Arbeit (max. 4 DIN-A4 Seiten)
Hinweis: Eine Normseite soll 1800 Zeichen (inkl. Leerzeichen) nicht überschreiten. Alle aufgeführten einzelnen Dateien sind zu einer einzigen Gesamt-Datei im PDF-Format zusammenzufügen. Zusätzliche Bewerbungsmaterialien werden aus Gründen der Gleichbehandlung nicht berücksichtigt.
Bewerbungen sind ausschließlich per E-Mail (Betreff: Clara-und-Eduard-Rosenthal-Stipendium 2023-24) zu richten an:
§ 4 Umfang
JenaKultur stellt während des Stipendienzeitraumes eine möblierte Wohnung im Dachgeschoss der Villa Rosenthal miet- und nebenkostenfrei zur Verfügung. Das Stipendium ist mit EUR 1.000 Euro pro Monat für zwölf Monate dotiert. Ein wesentlich verzögerter Antritt sowie ein vorzeitiger Abbruch führen zu einer anteiligen Kürzung des Stipendiums. Die/ der Stipendiat*in sollte bereit sein, ihr/sein literarisches Schaffen zu Beginn des Stipendiums öffentlich vorzustellen.
§ 5 Vertrag / Hausordnung
Mit der Stipendienzusage erhält die/der Stipendiat*in einen Stipendienvertrag und die Hausordnung. Das Stipendium gilt nach Unterzeichnung des Vertrages durch die/den Stipendiat*in als rechtswirksam verliehen. Das Stipendium kann einer/einem Bewerber*in innerhalb des regulären Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens nur einmal zugesprochen werden.
§ 6 Auswahlverfahren
Die Vorauswahl wird durch eine zweiköpfige Kommission getroffen. Aus der Gruppe der Bewerber*innen wird anschließend durch eine Expertenjury die/der Stipendiat*in benannt. Die Expertenjury besteht aus fünf Mitgliedern und wird im Juni 2023 tagen. Die Juroren wählen nach qualitativen Gesichtspunkten anhand der Unterlagen aus, die von den Bewerber*innen einzureichen sind (genaue Angaben unter § 3). Bewerbungen mit unvollständigen und/oder fehlerhaften Unterlagen finden keine Berücksichtigung. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums besteht nicht. Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums wird gegenüber allen Bewerber*innen nicht schriftlich begründet. Die Auswahl der/des Stipendiat*in wird im Anschluss an die Jurysitzung auf der Webseite veröffentlicht
§ 7 Annahmeerklärung
Mit der Beteiligung an der Bewerbung werden diese Ausschreibungsbedingungen anerkannt. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Ivette Löwer |
Amelie Schüler |