Antragsfristen für NEUSTART KULTUR-Teilprogramme laufen aus
Die Antragstellung für das Teil-Förderprogramm „NEUSTART KULTUR – Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen“ der Bundesregierung ist noch bis zum 30. November 2021 möglich. Gefördert werden investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen von Kultureinrichtungen sowie im Rahmen von Festivals und anderen kulturellen Veranstaltungen, die zur nachhaltigen Reduktion von Ansteckungsgefahren in deren öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen erforderlich sind.
Das NEUSTART KULTUR-Förderprogramm der Bundesregierung unterstützt den Neustart des kulturellen Lebens in Deutschland in Zeiten von Corona und danach, indem Kultureinrichtungen und -akteure zur Wiedereröffnung ihrer Häuser, Programme und Aktivitäten ertüchtigt werden. Neben der dringend notwendigen Wiedergewinnung eines vielfältigen Kulturangebots soll gleichzeitig wieder eine Beschäftigungs- und Erwerbsperspektive für Kulturschaffende entstehen.
Mit dem Teilprogramm „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ des großen NEUSTART KULTUR-Förderprogramms werden explizit private Kultureinrichtungen dabei unterstützt, mithilfe von pandemiebedingten Investitionen den Spielbetrieb wieder sicher aufzunehmen, indem beispielsweise der Einbau von Schutzvorrichtungen, Hinweisschildern, Personenleitsystemen, die Anschaffung von Technik, die Ausstattung von Open-Air-Veranstaltungen, Investitionen in Lüftungs- und haustechnische Anlagen sowie Geräte zur Luftreinhaltung gefördert werden. Diese Vorkehrungen sollen vor der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 schützen und Kulturschaffenden einen geregelten Wiedereinstieg in ihre wertvolle Arbeit sowie Besuchenden die gesellschaftliche Teilhabe an der Kulturlandschaft ermöglichen. Auf lange Sicht sollen die geförderten Investitionen die Attraktivität der Kultureinrichtungen erhöhen und somit ihre Zukunftsfähigkeit sichern.
DIE WICHTIGSTEN FAKTEN ZUM NEUSTART KULTUR-PROGRAMM
„PANDEMIEBEDINGTE INVESTITIONEN“
- Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen aus den Sparten Theater, Festspielhäuser, Theaterfestivals, Kleinkunstbühnen, Varieté-Theater sowie Träger, die ihre Veranstaltungen dezentral durchführen, mit Sitz in Deutschland, deren Regelbetrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird
- Gefördert werden die oben genannten baulichen Maßnahmen, die ausführlichen Grundsätze sind unter neustartkultur.dthg.de gelistet.
- Zur Umsetzung der Maßnahmen sind ökologisch sinnvolle Möglichkeiten zu wählen (wiederverwendbare Materialien und Ausstattung, möglichst geringer Energie- und Ressourcenverbrauch, nachhaltige Veranstaltungen und Mobilitätskonzepte etc.), die dazu beitragen, den ökologischen Fußabdruck des/ der Antragsteller*in zu verbessern.
- Die Förderhöhe kann zwischen 5.000 und 100.0000 Euro liegen. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich.
- Die Fördersumme beträgt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben (10 Prozent sind aus Eigen- und/oder Drittmitteln zu erbringen).
- Die geförderten Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2022 umgesetzt werden.
- Die Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung.
- Komplementärförderungen mit anderen Programmen des Bundes sind möglich.
NEUAUFLAGE
Das NEUSTART KULTUR-Programm „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ wurde im Juni 2021 um 15 Millionen Euro aufgestockt. Zusammen mit den bisherigen Mitteln in Höhe von 40 Millionen Euro stehen der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft (DTHG) nun insgesamt 55 Millionen Euro zur Bewilligung von Förderanträgen zur Verfügung.
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Die Antragstellung für das Förderprogramm „Erhalt und Stärkung der Infrastruktur für Kultur in Deutschland – Live-Kulturveranstaltungen – Wort, Varieté und Kleinkunst“ (kurz: LIVE KULTUR) der Bundesregierung ist noch bis zum 31. Dezember 2021 möglich. Gefördert werden Veranstalter*innen, die live dargebotene Kulturveranstaltungen in den Bereichen Wort, Varieté und Kleinkunst in Deutschland außerhalb der eigenen Spielstätte umsetzen.
Das Teilprogramm LIVE KULTUR des großen NEUSTART KULTUR-Förderprogramms der Bundesregierung dient der Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Kulturveranstaltungsbranche in Deutschland. Es richtet sich an Veranstalter*innen, da diese in der Regel das inhaltliche, organisatorische und finanzielle Risiko für die Produktion und Durchführung von Veranstaltungen übernehmen und daher als wichtige Präsentationsplattformen für ausübende Künstler*innen fungieren. Sie bilden das wesentliche Fundament für die kulturelle Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland.
DIE WICHTIGSTEN FAKTEN ZUM LIVE KULTUR-PROGRAMM
- Antragsberechtigt sind Veranstalter*innen von Live-Kulturveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen im Bereich Wort, Varieté und Kleinkunst mit überregionaler Bedeutung.
- Die Förderhöhe muss einen Umfang von mindestens 10.000 Euro haben.
- Die Fördersumme beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben, maximal 200.000 Euro.
- Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind förderfähig (maximal 15 Prozent der Gesamtausgaben).
- Die geförderten Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2021 beantragt und spätestens bis zum 31. Dezember 2022 umgesetzt werden.
- Die Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung.
- Komplementärförderungen mit anderen Programmen des Bundes sind möglich.
DAS LIVE KULTUR-FÖRDERPROGRAMM
Das Förderprogramm „Erhalt und Stärkung der Infrastruktur für Kultur in Deutschland – Live-Kulturveranstaltungen – Wort, Varieté und Kleinkunst“ umfasst insgesamt 40 Millionen Euro und leistet einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise in der Kulturlandschaft.
Es gliedert sich in vier unterschiedliche Kategorien und ermöglicht sowohl kleine Veranstaltungen im ländlichen Raum als auch große Events in Hallen. Neben der Programmplanung zur Wiedergewinnung eines vielfältigen kulturellen Liveangebots stehen auch Formate der Nachwuchsförderung, der Professionalisierung oder der Vernetzung im Fokus. Ebenfalls werden Maßnahmen zur Entwicklung alternativer, „pandemiegerechter“ Kulturerlebnismodelle (z.B. Modifikationen der Veranstaltungsformen, Transformationen in den digitalen Raum) sowie nachhaltige oder barrierefreie Formate gefördert.
ZITATE
Monika Grütters, Kulturstaatsministerin in Deutschland:
„Die Veranstaltungsbranche in den Bereichen Wort, Varieté und Kleinkunst bietet Unterhaltung in nahezu unendlicher Vielfalt und liefert vor allem im Kabarett auch wichtige kritische Denkanstöße. Die hauptsächlich privat finanzierte Branche wurde durch die Corona-Krise schwer getroffen. Doch trotz der aktuell so unberechenbaren Lage planen viele Veranstalterinnen und Veranstalter schon jetzt neue Projekte und die Wiederaufnahme ihres Spielbetriebs. Dabei unterstützen wir sie mit unserem Hilfsprogramm. Denn unser Ziel ist es, in allen Bereichen der Veranstaltungswirtschaft schnell wieder Arbeits- und Einkommensmöglichkeiten für die Künstlerinnen und Künstler auf der Bühne und ebenso für die vielen anderen Beschäftigten hinter den Kulissen zu schaffen.“
Wesko Rohde, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft:
„Die DTHG freut sich besonders, in einem weiteren Förderprojekt den Neustart der Kultur zu sichern, neue Horizonte auszumachen und die Kenntnisse der Veranstaltungsbranche einzusetzen, um Kulturschaffenden unter die Arme zu greifen.“
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BETREUUNG DES PROGRAMMS
Das Programm wird durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert und durch die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft (DTHG) koordiniert und umgesetzt. Die Fördergrundsätze, die Formalitäten für die Antragstellung, die Ansprechpartner*innen und alle weiteren Informationen sind unter neustartkultur.dthg.de zu finden. Das Team der DTHG berät Interessierte im Vorfeld, begleitet Antragstellende im gesamten Prozess bis zur Projektabrechnung und leistet auch darüber hinaus Hilfestellung bei allen aufkommenden Fragen.
DEUTSCHE THEATERTECHNISCHE GESELLSCHAFT
Die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft ist ein unabhängiger Berufsverband für alle Akteure, die in technischen, technisch-künstlerischen und künstlerischen Bereichen der gesamten Kulturproduktion tätig sind und verantwortet ebenfalls das Teil-Förderprogramm „LIVE KULTUR“ für die Bereiche Wort, Varieté und Kleinkunst.
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Zertifizierung der Raumluftqualität in Theatern
Rückläufige Inzidenzien hinsichtlich der durch den Erreger SARS-CoV-2 ausgelösten Infektionen erleichtern in vielen Einrichtungen die Wiederaufnahme des gesellschaftlichen Lebens. In den letzten Monaten haben wir gesehen, dass eine Übertragung des SARS-CoV-2 Erregers maßgeblich durch Aerosole stattfindet.
Den Raumlufttechnischen Anlagen in geschlossenen Veranstaltungsstätten kommt damit eine ganz besondere Bedeutung zu, waren diese doch bislang eher in den Augen der Besucher und auch der Betreiber Anlagen, die dem Komfort des Publikums dienen.
Der Übertragungsweg der Viren über die Luft ergibt aus dieser Sicht eine völlig neue Betrachtungsweise. Vor allem der hygienische Aspekt in der Funktion dieser Anlagen erfährt eine neue Dimensionierung, geht es doch nun darum, dass vermieden wird, dass ein Besucher die Atemluft eines möglicherweise infizierten anderen Besuchers einatmet.
Aus diesem Grund ist es essenziell, wie dies nun auch in Verordnungen der Länder gefordert wird, die Raumluftqualität in geschlossenen Räumen zu überprüfen, um die Wirksamkeit der Lüftungsanlagen hinsichtlich der hygienischen Aspekte und der Infektionsvermeidung nachzuweisen und auch für zukünftige Erreger wie z.B. Influenza Viren bestmöglich gerüstet zu sein.
Die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft hat sich zur Aufgabe gemacht, diesen Prozess zu unterstützen und führt diese Prüfung deutschlandweit durch, nachdem in einer Musterstudie im Auftrag des Ministeriums für Kultur- und Wissenschaft des Landes NRW 115 Spielstätten geprüft und zertifiziert wurden. Bei Einhaltung aller wichtigen Parameter wird ein Zertifikat ausgestellt, das für das Publikum ein deutliches Signal ist, dass sich der Betreiber für die Sicherheit seiner Besucher einsetzt. Auch gegenüber den Behörden ist dieses Zertifikat eine wichtige Handlungs- und Gesprächsgrundlage um die notwendigen Prozesse transparent darzustellen und abzustimmen.
Unter www.lueftung.dthg.de kann ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Die Parameter der Prüfung beinhalten unter anderem die Erfassung von Zuschauerzahlen, geregelten Arten der Luftzufuhr, Strömungsrichtungen, Raumgröße und Luftvolumina sowie den Zustand und Aufbau der Anlagen. Dieses Zertifikat ist darauf ausgelegt, auf Grundlage von genauen Daten und Fakten Sicherheit in der Durchführung von Kulturveranstaltungen zu schaffen. Mittels des QR-Codes auf den Zertifikaten kann verlässlich und transparent das vollständige Prüfreglement der DTHG nachvollzogen werden.
Die Prüfkriterien für das Zertifikat wurden in einem wissenschaftlichen Verfahren von der DTHG im Auftrag des Ministeriums für Kultur- und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen erarbeitet, in einer Feldstudie auf Tauglichkeit überprüft (Lüftungsprojekt 1. Quartal 2021) und ist patentiert.
Durch das Verfahren können explizit theatertypische Bauweisen von Zuschauerräumen und Foyers sowie die eingesetzten Raumlufttechnischen Anlagen in diesen Innenräumen zuverlässig beurteilt werden. Im Sinne eines fortlaufenden Forschungsprojektes arbeitet die DTHG konstant neue Entwicklungen und Erkenntnisse in die Bewertungsprozesse ein.
Die Erfahrung mit der Pandemie hat gezeigt, dass ein wirkungsvoller Umgang nur mittels Vorsorge und Weitsicht möglich ist. Es empfiehlt sich, die Prüfung der Raumlufttechnischen Anlagen zu beantragen, um für die Bespielung der Theater gut vorbereitet zu sein. Auch über die Zeit der Pandemie hinaus ist die Prüfung und Ertüchtigung von Lüftungsanlagen eine wesentliche und nachhaltige Investition in die lufthygienische Sicherheit bei zukünftigen Veranstaltungen in Innenräumen.
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Die Antragstellung für das Teil-Förderprogramm „NEUSTART KULTUR – Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen“ der Bundesregierung ist noch bis zum 30. November 2021 möglich. Gefördert werden investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen von Kultureinrichtungen sowie im Rahmen von Festivals und anderen kulturellen Veranstaltungen, die zur nachhaltigen Reduktion von Ansteckungsgefahren in deren öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen erforderlich sind.
Das NEUSTART KULTUR-Förderprogramm der Bundesregierung unterstützt den Neustart des kulturellen Lebens in Deutschland in Zeiten von Corona und danach, indem Kultureinrichtungen und -akteure zur Wiedereröffnung ihrer Häuser, Programme und Aktivitäten ertüchtigt werden. Neben der dringend notwendigen Wiedergewinnung eines vielfältigen Kulturangebots soll gleichzeitig wieder eine Beschäftigungs- und Erwerbsperspektive für Kulturschaffende entstehen.
Mit dem Teilprogramm „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ des großen NEUSTART KULTUR-Förderprogramms werden explizit private Kultureinrichtungen dabei unterstützt, mithilfe von pandemiebedingten Investitionen den Spielbetrieb wieder sicher aufzunehmen, indem beispielsweise der Einbau von Schutzvorrichtungen, Hinweisschildern, Personenleitsystemen, die Anschaffung von Technik, die Ausstattung von Open-Air-Veranstaltungen, Investitionen in Lüftungs- und haustechnische Anlagen sowie Geräte zur Luftreinhaltung gefördert werden. Diese Vorkehrungen sollen vor der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 schützen und Kulturschaffenden einen geregelten Wiedereinstieg in ihre wertvolle Arbeit sowie Besuchenden die gesellschaftliche Teilhabe an der Kulturlandschaft ermöglichen. Auf lange Sicht sollen die geförderten Investitionen die Attraktivität der Kultureinrichtungen erhöhen und somit ihre Zukunftsfähigkeit sichern.
DIE WICHTIGSTEN FAKTEN ZUM NEUSTART KULTUR-PROGRAMM
„PANDEMIEBEDINGTE INVESTITIONEN“
- Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen aus den Sparten Theater, Festspielhäuser, Theaterfestivals, Kleinkunstbühnen, Varieté-Theater sowie Träger, die ihre Veranstaltungen dezentral durchführen, mit Sitz in Deutschland, deren Regelbetrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird
- Gefördert werden die oben genannten baulichen Maßnahmen, die ausführlichen Grundsätze sind unter neustartkultur.dthg.de gelistet.
- Zur Umsetzung der Maßnahmen sind ökologisch sinnvolle Möglichkeiten zu wählen (wiederverwendbare Materialien und Ausstattung, möglichst geringer Energie- und Ressourcenverbrauch, nachhaltige Veranstaltungen und Mobilitätskonzepte etc.), die dazu beitragen, den ökologischen Fußabdruck des/ der Antragsteller*in zu verbessern.
- Die Förderhöhe kann zwischen 5.000 und 100.0000 Euro liegen. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich.
- Die Fördersumme beträgt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben (10 Prozent sind aus Eigen- und/oder Drittmitteln zu erbringen).
- Die geförderten Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2022 umgesetzt werden.
- Die Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung.
- Komplementärförderungen mit anderen Programmen des Bundes sind möglich.
NEUAUFLAGE
Das NEUSTART KULTUR-Programm „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ wurde im Juni 2021 um 15 Millionen Euro aufgestockt. Zusammen mit den bisherigen Mitteln in Höhe von 40 Millionen Euro stehen der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft (DTHG) nun insgesamt 55 Millionen Euro zur Bewilligung von Förderanträgen zur Verfügung.
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Die Antragstellung für das Förderprogramm „Erhalt und Stärkung der Infrastruktur für Kultur in Deutschland – Live-Kulturveranstaltungen – Wort, Varieté und Kleinkunst“ (kurz: LIVE KULTUR) der Bundesregierung ist noch bis zum 31. Dezember 2021 möglich. Gefördert werden Veranstalter*innen, die live dargebotene Kulturveranstaltungen in den Bereichen Wort, Varieté und Kleinkunst in Deutschland außerhalb der eigenen Spielstätte umsetzen.
Das Teilprogramm LIVE KULTUR des großen NEUSTART KULTUR-Förderprogramms der Bundesregierung dient der Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Kulturveranstaltungsbranche in Deutschland. Es richtet sich an Veranstalter*innen, da diese in der Regel das inhaltliche, organisatorische und finanzielle Risiko für die Produktion und Durchführung von Veranstaltungen übernehmen und daher als wichtige Präsentationsplattformen für ausübende Künstler*innen fungieren. Sie bilden das wesentliche Fundament für die kulturelle Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland.
DIE WICHTIGSTEN FAKTEN ZUM LIVE KULTUR-PROGRAMM
- Antragsberechtigt sind Veranstalter*innen von Live-Kulturveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen im Bereich Wort, Varieté und Kleinkunst mit überregionaler Bedeutung.
- Die Förderhöhe muss einen Umfang von mindestens 10.000 Euro haben.
- Die Fördersumme beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben, maximal 200.000 Euro.
- Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind förderfähig (maximal 15 Prozent der Gesamtausgaben).
- Die geförderten Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2021 beantragt und spätestens bis zum 31. Dezember 2022 umgesetzt werden.
- Die Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung.
- Komplementärförderungen mit anderen Programmen des Bundes sind möglich.
DAS LIVE KULTUR-FÖRDERPROGRAMM
Das Förderprogramm „Erhalt und Stärkung der Infrastruktur für Kultur in Deutschland – Live-Kulturveranstaltungen – Wort, Varieté und Kleinkunst“ umfasst insgesamt 40 Millionen Euro und leistet einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise in der Kulturlandschaft.
Es gliedert sich in vier unterschiedliche Kategorien und ermöglicht sowohl kleine Veranstaltungen im ländlichen Raum als auch große Events in Hallen. Neben der Programmplanung zur Wiedergewinnung eines vielfältigen kulturellen Liveangebots stehen auch Formate der Nachwuchsförderung, der Professionalisierung oder der Vernetzung im Fokus. Ebenfalls werden Maßnahmen zur Entwicklung alternativer, „pandemiegerechter“ Kulturerlebnismodelle (z.B. Modifikationen der Veranstaltungsformen, Transformationen in den digitalen Raum) sowie nachhaltige oder barrierefreie Formate gefördert.
ZITATE
Monika Grütters, Kulturstaatsministerin in Deutschland:
„Die Veranstaltungsbranche in den Bereichen Wort, Varieté und Kleinkunst bietet Unterhaltung in nahezu unendlicher Vielfalt und liefert vor allem im Kabarett auch wichtige kritische Denkanstöße. Die hauptsächlich privat finanzierte Branche wurde durch die Corona-Krise schwer getroffen. Doch trotz der aktuell so unberechenbaren Lage planen viele Veranstalterinnen und Veranstalter schon jetzt neue Projekte und die Wiederaufnahme ihres Spielbetriebs. Dabei unterstützen wir sie mit unserem Hilfsprogramm. Denn unser Ziel ist es, in allen Bereichen der Veranstaltungswirtschaft schnell wieder Arbeits- und Einkommensmöglichkeiten für die Künstlerinnen und Künstler auf der Bühne und ebenso für die vielen anderen Beschäftigten hinter den Kulissen zu schaffen.“
Wesko Rohde, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft:
„Die DTHG freut sich besonders, in einem weiteren Förderprojekt den Neustart der Kultur zu sichern, neue Horizonte auszumachen und die Kenntnisse der Veranstaltungsbranche einzusetzen, um Kulturschaffenden unter die Arme zu greifen.“
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BETREUUNG DES PROGRAMMS
Das Programm wird durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert und durch die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft (DTHG) koordiniert und umgesetzt. Die Fördergrundsätze, die Formalitäten für die Antragstellung, die Ansprechpartner*innen und alle weiteren Informationen sind unter neustartkultur.dthg.de zu finden. Das Team der DTHG berät Interessierte im Vorfeld, begleitet Antragstellende im gesamten Prozess bis zur Projektabrechnung und leistet auch darüber hinaus Hilfestellung bei allen aufkommenden Fragen.
DEUTSCHE THEATERTECHNISCHE GESELLSCHAFT
Die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft ist ein unabhängiger Berufsverband für alle Akteure, die in technischen, technisch-künstlerischen und künstlerischen Bereichen der gesamten Kulturproduktion tätig sind und verantwortet ebenfalls das Teil-Förderprogramm „LIVE KULTUR“ für die Bereiche Wort, Varieté und Kleinkunst.
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Zertifizierung der Raumluftqualität in Theatern
Rückläufige Inzidenzien hinsichtlich der durch den Erreger SARS-CoV-2 ausgelösten Infektionen erleichtern in vielen Einrichtungen die Wiederaufnahme des gesellschaftlichen Lebens. In den letzten Monaten haben wir gesehen, dass eine Übertragung des SARS-CoV-2 Erregers maßgeblich durch Aerosole stattfindet.
Den Raumlufttechnischen Anlagen in geschlossenen Veranstaltungsstätten kommt damit eine ganz besondere Bedeutung zu, waren diese doch bislang eher in den Augen der Besucher und auch der Betreiber Anlagen, die dem Komfort des Publikums dienen.
Der Übertragungsweg der Viren über die Luft ergibt aus dieser Sicht eine völlig neue Betrachtungsweise. Vor allem der hygienische Aspekt in der Funktion dieser Anlagen erfährt eine neue Dimensionierung, geht es doch nun darum, dass vermieden wird, dass ein Besucher die Atemluft eines möglicherweise infizierten anderen Besuchers einatmet.
Aus diesem Grund ist es essenziell, wie dies nun auch in Verordnungen der Länder gefordert wird, die Raumluftqualität in geschlossenen Räumen zu überprüfen, um die Wirksamkeit der Lüftungsanlagen hinsichtlich der hygienischen Aspekte und der Infektionsvermeidung nachzuweisen und auch für zukünftige Erreger wie z.B. Influenza Viren bestmöglich gerüstet zu sein.
Die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft hat sich zur Aufgabe gemacht, diesen Prozess zu unterstützen und führt diese Prüfung deutschlandweit durch, nachdem in einer Musterstudie im Auftrag des Ministeriums für Kultur- und Wissenschaft des Landes NRW 115 Spielstätten geprüft und zertifiziert wurden. Bei Einhaltung aller wichtigen Parameter wird ein Zertifikat ausgestellt, das für das Publikum ein deutliches Signal ist, dass sich der Betreiber für die Sicherheit seiner Besucher einsetzt. Auch gegenüber den Behörden ist dieses Zertifikat eine wichtige Handlungs- und Gesprächsgrundlage um die notwendigen Prozesse transparent darzustellen und abzustimmen.
Unter www.lueftung.dthg.de kann ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Die Parameter der Prüfung beinhalten unter anderem die Erfassung von Zuschauerzahlen, geregelten Arten der Luftzufuhr, Strömungsrichtungen, Raumgröße und Luftvolumina sowie den Zustand und Aufbau der Anlagen. Dieses Zertifikat ist darauf ausgelegt, auf Grundlage von genauen Daten und Fakten Sicherheit in der Durchführung von Kulturveranstaltungen zu schaffen. Mittels des QR-Codes auf den Zertifikaten kann verlässlich und transparent das vollständige Prüfreglement der DTHG nachvollzogen werden.
Die Prüfkriterien für das Zertifikat wurden in einem wissenschaftlichen Verfahren von der DTHG im Auftrag des Ministeriums für Kultur- und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen erarbeitet, in einer Feldstudie auf Tauglichkeit überprüft (Lüftungsprojekt 1. Quartal 2021) und ist patentiert.
Durch das Verfahren können explizit theatertypische Bauweisen von Zuschauerräumen und Foyers sowie die eingesetzten Raumlufttechnischen Anlagen in diesen Innenräumen zuverlässig beurteilt werden. Im Sinne eines fortlaufenden Forschungsprojektes arbeitet die DTHG konstant neue Entwicklungen und Erkenntnisse in die Bewertungsprozesse ein.
Die Erfahrung mit der Pandemie hat gezeigt, dass ein wirkungsvoller Umgang nur mittels Vorsorge und Weitsicht möglich ist. Es empfiehlt sich, die Prüfung der Raumlufttechnischen Anlagen zu beantragen, um für die Bespielung der Theater gut vorbereitet zu sein. Auch über die Zeit der Pandemie hinaus ist die Prüfung und Ertüchtigung von Lüftungsanlagen eine wesentliche und nachhaltige Investition in die lufthygienische Sicherheit bei zukünftigen Veranstaltungen in Innenräumen.