Corona-Hilfe: Soloselbstständigenprogramm für Künstler*innen wird verlängert
Das Soloselbstständigenprogramm für Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe wird bis 30. Juni 2021 verlängert. Soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe können für bis zu sechs Monate im Zeitraum von Januar bis Juni 2021 einen Antrag für eine Finanzhilfe in Höhe von bis zu 1.180 Euro monatlich als Ersatz für entfallende Erwerbseinnahmen stellen. Die neuen Anträge können ab Ende Februar für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 – wie schon bei der letzten Antragsrunde – über Bayern Innovativ gestellt werden. Außerdem können noch bis 31. März 2021 die Hilfen rückwirkend für Oktober bis Dezember 2020 beantragt werden.
Zudem wird auf Anregung des Begleitausschusses eine weitere Verbesserung in die Richtlinien des Programms aufgenommen: Für Personen, die im Jahr 2019, dem Vergleichszeitraum für die Ermittlung des Umsatzrückganges, aus familiären Gründen wie Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen oder wegen Krankheit nicht erwerbstätig waren, werden als Vergleichszeitraum nur diejenigen Monate des Jahres 2019 herangezogen, in denen eine volle Erwerbstätigkeit stattgefunden hat. Wenn im ganzen Jahr 2019 aus den genannten Gründen keine Erwerbstätigkeit stattfand, wird das Jahr 2018 herangezogen.
„Ich bin froh, dass wir dieses wichtige Hilfsprogramm für Kunst- und Kulturschaffende um weitere sechs Monate verlängern können. Die Verlängerung ermöglicht längerfristige Perspektiven und bessere Planungssicherheit. Damit begleiten wir die Betroffenen zuverlässig in und hoffentlich auch aus der Krise“, betonte Kunstminister Bernd Sibler. Das Programm werde gut angenommen. Aus der Kulturszene kamen überwiegend positive Rückmeldungen, so zum Beispiel vom Bundesverband Schauspiel (BFFS).
Daniela Aue vom Verband Freie Darstellende Künste Bayern und Bernd Schweinar vom Verband für Popkultur in Bayern hoben hervor: „Bayern geht jetzt bei der Stabilisierung seiner Kulturschaffenden bundesweit voran. Dass es uns nicht gelungen ist, die Grundsicherung mit dem Soloselbstständigenprogramm zu koppeln, bedauern wir.“ Der Bitte des Begleitausschusses, eine bereits gewährte Grundsicherung auf die Finanzhilfe anzurechnen, konnte aus rechtlichen Gründen nicht nachgekommen werden. Eine solche Anrechnung hätte zur Folge, dass die Grundsicherung des Bundes durch die Leistungen aus dem Soloselbstständigenprogramm ersetzt würde. Landesmittel würden demnach lediglich an die Stelle von Bundesmitteln treten.
Kunstminister Sibler dankte den Mitgliedern des Begleitausschusses: „Mit großer Expertise hat der Begleitausschuss das Programm engagiert und leidenschaftlich mitgestaltet. Das Ergebnis ist eine Künstlerhilfe, die versucht, den Bedürfnissen der Branche bestmöglich gerecht zu werden. Sie hilft den Betroffenen dabei, ihre privaten Lebenshaltungskosten zu decken und so ihre Existenz zu sichern“, so der Minister. Durch ein niederschwelliges Online-Verfahren mit einem einfach auszufüllenden Antrag sollen möglichst viele erreicht werden.
Antragstellung
Die Anträge für das Soloselbstständigenprogramm können:
- rückwirkend für Oktober bis Dezember 2020 noch bis 31. März 2021 und
- für die Monate Januar bis Juni 2021 ab Ende Februar 2021
auf folgender Webseite gestellt werden: https://www.bayern-innovativ.de/soloselbststaendigenprogramm
Bei Fragen bzw. Änderungen zu Ihrem Antrag bzw. Bescheid wenden Sie sich bitte ebenfalls per E-Mail unter Angabe Ihrer Fall-Nummer an Ihre zuständige Bezirksregierung. Die zuständige Bezirksregierung richtet sich nach Ihrem Wohnsitz:
Oberbayern an:
Niederbayern an:
Oberpfalz an:
Oberfranken an:
Mittelfranken an:
Unterfranken an:
Schwaben an:
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Das Soloselbstständigenprogramm für Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe wird bis 30. Juni 2021 verlängert. Soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe können für bis zu sechs Monate im Zeitraum von Januar bis Juni 2021 einen Antrag für eine Finanzhilfe in Höhe von bis zu 1.180 Euro monatlich als Ersatz für entfallende Erwerbseinnahmen stellen. Die neuen Anträge können ab Ende Februar für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 – wie schon bei der letzten Antragsrunde – über Bayern Innovativ gestellt werden. Außerdem können noch bis 31. März 2021 die Hilfen rückwirkend für Oktober bis Dezember 2020 beantragt werden.
Zudem wird auf Anregung des Begleitausschusses eine weitere Verbesserung in die Richtlinien des Programms aufgenommen: Für Personen, die im Jahr 2019, dem Vergleichszeitraum für die Ermittlung des Umsatzrückganges, aus familiären Gründen wie Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen oder wegen Krankheit nicht erwerbstätig waren, werden als Vergleichszeitraum nur diejenigen Monate des Jahres 2019 herangezogen, in denen eine volle Erwerbstätigkeit stattgefunden hat. Wenn im ganzen Jahr 2019 aus den genannten Gründen keine Erwerbstätigkeit stattfand, wird das Jahr 2018 herangezogen.
„Ich bin froh, dass wir dieses wichtige Hilfsprogramm für Kunst- und Kulturschaffende um weitere sechs Monate verlängern können. Die Verlängerung ermöglicht längerfristige Perspektiven und bessere Planungssicherheit. Damit begleiten wir die Betroffenen zuverlässig in und hoffentlich auch aus der Krise“, betonte Kunstminister Bernd Sibler. Das Programm werde gut angenommen. Aus der Kulturszene kamen überwiegend positive Rückmeldungen, so zum Beispiel vom Bundesverband Schauspiel (BFFS).
Daniela Aue vom Verband Freie Darstellende Künste Bayern und Bernd Schweinar vom Verband für Popkultur in Bayern hoben hervor: „Bayern geht jetzt bei der Stabilisierung seiner Kulturschaffenden bundesweit voran. Dass es uns nicht gelungen ist, die Grundsicherung mit dem Soloselbstständigenprogramm zu koppeln, bedauern wir.“ Der Bitte des Begleitausschusses, eine bereits gewährte Grundsicherung auf die Finanzhilfe anzurechnen, konnte aus rechtlichen Gründen nicht nachgekommen werden. Eine solche Anrechnung hätte zur Folge, dass die Grundsicherung des Bundes durch die Leistungen aus dem Soloselbstständigenprogramm ersetzt würde. Landesmittel würden demnach lediglich an die Stelle von Bundesmitteln treten.
Kunstminister Sibler dankte den Mitgliedern des Begleitausschusses: „Mit großer Expertise hat der Begleitausschuss das Programm engagiert und leidenschaftlich mitgestaltet. Das Ergebnis ist eine Künstlerhilfe, die versucht, den Bedürfnissen der Branche bestmöglich gerecht zu werden. Sie hilft den Betroffenen dabei, ihre privaten Lebenshaltungskosten zu decken und so ihre Existenz zu sichern“, so der Minister. Durch ein niederschwelliges Online-Verfahren mit einem einfach auszufüllenden Antrag sollen möglichst viele erreicht werden.
Antragstellung
Die Anträge für das Soloselbstständigenprogramm können:
- rückwirkend für Oktober bis Dezember 2020 noch bis 31. März 2021 und
- für die Monate Januar bis Juni 2021 ab Ende Februar 2021
auf folgender Webseite gestellt werden: https://www.bayern-innovativ.de/soloselbststaendigenprogramm
Bei Fragen bzw. Änderungen zu Ihrem Antrag bzw. Bescheid wenden Sie sich bitte ebenfalls per E-Mail unter Angabe Ihrer Fall-Nummer an Ihre zuständige Bezirksregierung. Die zuständige Bezirksregierung richtet sich nach Ihrem Wohnsitz:
Oberbayern an:
Niederbayern an:
Oberpfalz an:
Oberfranken an:
Mittelfranken an:
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