Stadtarchiv Augsburg
Träger: Stadt Augsburg
Rechtsgrundlagen und Benutzungsbedingungen (Satzung u.ä.): Die Benutzung des Stadtarchivs ist generell durch schriftliche Anfrage oder persönliche Nachforschung auf der Grundlage der bestehenden Vorschriften möglich (vgl. Benutzungsordnung in der Satzung des Stadtarchivs, http://www.stadtarchiv.augsburg.de/index.php?id=17334). Bei persönlicher Nachforschung füllt der Benützer einen Antrag aus, der Angaben zu seiner Person und zu seinem Forschungszweck enthält.
Träger: Stadt Augsburg
Rechtsgrundlagen und Benutzungsbedingungen (Satzung u.ä.): Die Benutzung des Stadtarchivs ist generell durch schriftliche Anfrage oder persönliche Nachforschung auf der Grundlage der bestehenden Vorschriften möglich (vgl. Benutzungsordnung in der Satzung des Stadtarchivs, http://www.stadtarchiv.augsburg.de/index.php?id=17334). Bei persönlicher Nachforschung füllt der Benützer einen Antrag aus, der Angaben zu seiner Person und zu seinem Forschungszweck enthält.