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Literaturstipendien der Landeshauptstadt München

Die Landeshauptstadt München vergibt 2015 wieder sechs Stipendien für Autoren/innen und Übersetzer/innen in Höhe von jeweils € 6 000. Zusätzlich wird der Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreis für Literatur vergeben (max. € 3000). Mit den Literaturstipendien und dem Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreis für Literatur sollen vielversprechende Projekte vorwiegend jüngerer Münchner Autoren/innen gefördert werden; für die Literaturstipendien besteht keine Altersbeschränkung, für den Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreis kommen nur Autoren/innen unter 30 Jahren in die Auswahl. Das Stipendium für Übersetzer/innen fördert eine herausragende Leistung in der Übertragung eines besonders anspruchsvollen Textes ins Deutsche.

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Preisträgerinnen/Preisträger des Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreises sind für die jeweils folgende Ausschreibung von der Bewerbung für ein Stipendium bzw. den Wolf-Preis ausgeschlossen; Literaturstipendiatinnen und -stipendiaten für jeweils zwei folgende Ausschreibungen. Jede Bewerberin / jeder Bewerber kann nur ein Projekt einreichen.

Ausschreibungsbedingungen
Voraussetzungen für die Bewerbung sind
· dass die Autoren/innen bzw. Übersetzer/innen in München (S-Bahn-Bereich) leben
· dass die eingereichten Texte noch unveröffentlicht sind (bis zum Ende des Ausschreibungsjahres).
· Es können nur deutschsprachige Texte eingereicht werden.

Einzusenden sind folgende Unterlagen in 7-facher Ausfertigung, d.h. 7 komplette und getrennte (jeweils geheftet oder in Klarsichthüllen!) „Sets“ für die Juroren/innen:
a) biographische Angaben und etwaige bisherige Veröffentlichungen
b) eine kurze Beschreibung des Vorhabens (Exposé), maximal 1 Seite
c) Arbeitsproben aus dem Projekt

Bei Prosa maximal 30 Seiten (Normalmanuskriptseiten, ca. 1800 Zeichen), bei Lyrik maximal 20 Gedichte, bei Kinderliteratur maximal 15 Seiten, bei dialogischen Formen (Theaterstücke, Hörstücke etc.) der Entwurf / die vorläufige Ausarbeitung des Stücks (ca. 20 Seiten), bei Übersetzungsprojekten: deutsche Übersetzung und Originaltext je nach Genre in entsprechendem Umfang (Prosa 30 Seiten, Lyrik 20 Seiten etc.).

Einsendungen der Bewerbungen an:
Kulturreferat / Abteilung 1
Literaturstipendien
Burgstraße 4
80331 München.

Einsendeschluss: 26. März 2015 (Datum des Poststempels)

Mit der Einreichung erklärt sich der Bewerber/die Bewerberin mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden und bestätigt, dass er/sie in München (S-Bahn-Bereich) lebt. Nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Die Bewerber/innen werden nach der Entscheidung über die Stipendienvergabe (i.d.R. im September) über das Ergebnis informiert. Es wird gebeten, von Rückfragen abzusehen. Das Kulturreferat übernimmt keine Haftung für die eingesandten Unterlagen. Die Bewerbungsunterlagen können nicht zurückgesandt werden. Wenn es explizit gewünscht wird, können sie nach der Entscheidung über die Vergabe im Kulturreferat abgeholt werden