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Arbeitsstipendien der Landeshauptstadt München für Autorinnen und Autoren

Die Landeshauptstadt München vergibt 2015 erstmals zwei Arbeitsstipendien für literarische Projekte von Münchner Autorinnen und Autoren, die sich mit ihrem Werk bereits literarisch ausgewiesen haben und im Literaturbetrieb in Erscheinung getreten sind: durch Veröffentlichungen in Verlagen, Lesungen, Auszeichnungen oder Rezensionen. In erster Linie werden Prosaprojekte aller Genres berücksichtigt werden (Romane, Erzählungen, Romanbiographien, literarische Essays), es werden aber auch anspruchsvolle Lyrikprojekte in die Auswahl einbezogen. Die Arbeitsstipendien sind mit jeweils 6.000 Euro dotiert und werden jährlich vergeben.

Voraussetzungen für die Bewerbung:
· Wohnsitz in München (S-Bahn-Bereich).
· Bereits erfolgte Veröffentlichung von mindestens zwei eigenständigen literarischen Werken(nicht im Eigen- oder Selbstkostenverlag, nicht als Book on Demand oder im Internet).
· Das Projekt muss bis Ende des Ausschreibungsjahres unveröffentlicht sein.
· Jeder Bewerber/jede Bewerberin kann nur ein Projekt einreichen.
· Es können nur deutschsprachige Texte eingereicht werden.

Bewerbungsunterlagen:
Einreichung folgender Unterlagen in 7-facher Ausfertigung:
· Textprobe: 30 Seiten (à 1800 Zeichen)
· Exposé des Projekts
· Biobibliographie
· Informationen über Entwicklungsstand des Manuskripts, voraussichtlichen Gesamtumfang und geplanten Zeitpunkt der Fertigstellung/Veröffentlichung, ggf. über Verlagsvertrag.

Einsendung der Bewerbungen an:
Kulturreferat / Abteilung 1
Arbeitsstipendien Literatur
Burgstraße 4
80331 München.

Einsendungen werden ab Anfang Januar 2015 entgegengenommen. Einsendeschluss: 12. März 2015 (Datum des Poststempels). Mit der Einreichung erklärt sich der Bewerber/die Bewerberin mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden und bestätigt, dass er/sie in München (S-Bahn-Bereich) lebt. Nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Die Bewerber/innen werden nach der Entscheidung über die Vergabe (voraussichtlich Sommer) über das Ergebnis informiert. Es wird gebeten, von Rückfragen abzusehen. Das Kulturreferat übernimmt keine Haftung für die eingesandten Unterlagen. Die Bewerbungsunterlagen können nicht zurückgesandt werden. Wenn es explizit gewünscht wird, können sie nach der Entscheidung über die Vergabe im Kulturreferat abgeholt werden.