Bund erweitert Hilfe für Veranstalter*innen aus den Bereichen „Wort, Varieté und Kleinkunst“
Mit insgesamt 40 Millionen Euro aus dem Programm NEUSTART KULTUR unterstützt der Bund künftig auch Veranstalterinnen und Veranstalter im Bereich „Wort, Varieté und Kleinkunst“. Der Zuschuss beträgt bis zu 200.000 Euro.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Die Veranstaltungsbranche in den Bereichen Wort, Varieté und Kleinkunst bietet Unterhaltung in nahezu unendlicher Vielfalt und liefert vor allem im Kabarett auch wichtige kritische Denkanstöße. Die hauptsächlich privat finanzierte Branche wurde durch die Corona-Krise schwer getroffen. Doch trotz der aktuell so unberechenbaren Lage planen viele Veranstalterinnen und Veranstalter schon jetzt neue Projekte und die Wiederaufnahme ihres Spielbetriebs. Dabei unterstützen wir sie mit unserem Hilfsprogramm. Denn unser Ziel ist es, in allen Bereichen der Veranstaltungswirtschaft schnell wieder Arbeits- und Einkommensmöglichkeiten für die Künstlerinnen und Künstler auf der Bühne und ebenso für die vielen anderen Beschäftigten hinter den Kulissen zu schaffen.“
Das Förderprogramm richtet sich an Veranstalterinnen und Veranstalter von Live- Kulturveranstaltungen ohne eigene Spielstätte. In vier unterschiedlichen Kategorien soll das Förderprogramm Veranstalterinnen und Veranstalter ohne eigene Spielstätte – von der selbständigen Kabarettistin bis zum großen Ereignis – mitnehmen. Es sollen sowohl kleine Veranstaltungen im ländlichen Raum als auch große Events in Hallen ermöglicht werden.
Das Programm wird von der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft (DTHG) umgesetzt. Die Fördergrundsätze für das neue Programm stehen vom 21. April 2021 an unter www.dthg.de bereit.
Ab diesem Datum bietet die DTHG zudem eine telefonische Beratung zur Antragstellung an.
Die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft ist ein unabhängiger Berufsverband für alle Akteure, die in technischen, technisch-künstlerischen und künstlerischen Bereichen der gesamten Kulturproduktion tätig sind, und hat bereits das Teilprogramm „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ für Theater, Varieté und Kleinkunst erfolgreich verantwortet.
„Die DTHG freut sich besonders, in einem weiteren Förderprojekt den Neustart der Kultur zu sichern, neue Horizonte auszumachen und die Kenntnisse der Veranstaltungsbranche einzusetzen, um Kulturschaffenden unter die Arme zu greifen“, sagt Wesko Rohde, Vorstandsvorsitzender der DTHG.
*
Das Förderprogramm Neustart Kultur unterstützt private Kultureinrichtungen dabei, mithilfe von pandemiebedingten Investitionen den Spielbetrieb wieder sicher aufnehmen zu können. Über die Website neustartkultur.dthg.de können Theater, Festspielhäuser, Kleinkunstbühnen, Varieté-Theater und Theaterfestivals entsprechende Anträge stellen. Berücksichtigt werden auch Träger, die ihre Veranstaltungen dezentral durchführen. Dabei können Fördersummen im Rahmen von mindestens 5.000 € bis maximal 100.000 € abgerufen werden.
Dieses Projekt wird durch die Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert und für die Theaterbranche durch die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft koordiniert. Das Förderprogramm Neustart Kultur zielt u.a. auf den Einbau von Schutzvorrichtungen, Hinweisschildern, Personenleitsystemen, die Anschaffung von Technik und die Ausstattung von Open-Air-Veranstaltungen ab. Auch Investitionen in Lüftungs- und haustechnischen Anlagen sowie Geräte zur Luftreinhaltung sind im Rahmen des Programms finanzierbar. Diese Schutzvorkehrungen bilden die Grundlage dafür, den Menschen in den Kulturbetrieben einen geregelten Wiedereinstieg in ihre wertvolle Arbeit zu ermöglichen und die gesellschaftliche Teilhabe an der Kulturlandschaft zu schützen.
Bund erweitert Hilfe für Veranstalter*innen aus den Bereichen „Wort, Varieté und Kleinkunst“>
Mit insgesamt 40 Millionen Euro aus dem Programm NEUSTART KULTUR unterstützt der Bund künftig auch Veranstalterinnen und Veranstalter im Bereich „Wort, Varieté und Kleinkunst“. Der Zuschuss beträgt bis zu 200.000 Euro.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Die Veranstaltungsbranche in den Bereichen Wort, Varieté und Kleinkunst bietet Unterhaltung in nahezu unendlicher Vielfalt und liefert vor allem im Kabarett auch wichtige kritische Denkanstöße. Die hauptsächlich privat finanzierte Branche wurde durch die Corona-Krise schwer getroffen. Doch trotz der aktuell so unberechenbaren Lage planen viele Veranstalterinnen und Veranstalter schon jetzt neue Projekte und die Wiederaufnahme ihres Spielbetriebs. Dabei unterstützen wir sie mit unserem Hilfsprogramm. Denn unser Ziel ist es, in allen Bereichen der Veranstaltungswirtschaft schnell wieder Arbeits- und Einkommensmöglichkeiten für die Künstlerinnen und Künstler auf der Bühne und ebenso für die vielen anderen Beschäftigten hinter den Kulissen zu schaffen.“
Das Förderprogramm richtet sich an Veranstalterinnen und Veranstalter von Live- Kulturveranstaltungen ohne eigene Spielstätte. In vier unterschiedlichen Kategorien soll das Förderprogramm Veranstalterinnen und Veranstalter ohne eigene Spielstätte – von der selbständigen Kabarettistin bis zum großen Ereignis – mitnehmen. Es sollen sowohl kleine Veranstaltungen im ländlichen Raum als auch große Events in Hallen ermöglicht werden.
Das Programm wird von der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft (DTHG) umgesetzt. Die Fördergrundsätze für das neue Programm stehen vom 21. April 2021 an unter www.dthg.de bereit.
Ab diesem Datum bietet die DTHG zudem eine telefonische Beratung zur Antragstellung an.
Die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft ist ein unabhängiger Berufsverband für alle Akteure, die in technischen, technisch-künstlerischen und künstlerischen Bereichen der gesamten Kulturproduktion tätig sind, und hat bereits das Teilprogramm „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ für Theater, Varieté und Kleinkunst erfolgreich verantwortet.
„Die DTHG freut sich besonders, in einem weiteren Förderprojekt den Neustart der Kultur zu sichern, neue Horizonte auszumachen und die Kenntnisse der Veranstaltungsbranche einzusetzen, um Kulturschaffenden unter die Arme zu greifen“, sagt Wesko Rohde, Vorstandsvorsitzender der DTHG.
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Das Förderprogramm Neustart Kultur unterstützt private Kultureinrichtungen dabei, mithilfe von pandemiebedingten Investitionen den Spielbetrieb wieder sicher aufnehmen zu können. Über die Website neustartkultur.dthg.de können Theater, Festspielhäuser, Kleinkunstbühnen, Varieté-Theater und Theaterfestivals entsprechende Anträge stellen. Berücksichtigt werden auch Träger, die ihre Veranstaltungen dezentral durchführen. Dabei können Fördersummen im Rahmen von mindestens 5.000 € bis maximal 100.000 € abgerufen werden.
Dieses Projekt wird durch die Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert und für die Theaterbranche durch die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft koordiniert. Das Förderprogramm Neustart Kultur zielt u.a. auf den Einbau von Schutzvorrichtungen, Hinweisschildern, Personenleitsystemen, die Anschaffung von Technik und die Ausstattung von Open-Air-Veranstaltungen ab. Auch Investitionen in Lüftungs- und haustechnischen Anlagen sowie Geräte zur Luftreinhaltung sind im Rahmen des Programms finanzierbar. Diese Schutzvorkehrungen bilden die Grundlage dafür, den Menschen in den Kulturbetrieben einen geregelten Wiedereinstieg in ihre wertvolle Arbeit zu ermöglichen und die gesellschaftliche Teilhabe an der Kulturlandschaft zu schützen.